Platz für Sozialwohnungen

Stadt will der Wohnungsgesellschaft zwei Grundstücke an der Kirchhofstraße übertragen.

Hilden. Die Stadt Hilden will ihrer Tochtergesellschaft, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WGH), zwei Grundstücke an der Kirchhofstraße übertragen, auf denen insgesamt 15 Sozialwohnungen entstehen könnten. Die Politik hat das Thema bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten, am 10. Juli entscheidet der Rat darüber.

Auf dem Gelände Ecke Kirchhofstraße/Am Feuerwehrhaus könnte die WGH sieben neue Sozialwohnungen errichten, an der Kirchhofstraße 28 weitere acht. Als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete Franz Schnitzler, der für die Bürgeraktion im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft sitzt, die Pläne.

Die Bürgeraktion hatte bemängelt, dass die WGH ihrem Auftrag, preiswerten Wohnraum zu errichten, „nur noch sehr unzureichend“ nachkomme. Umgekehrt habe die Wohnungsbaugenossenschaft immer wieder betont, dass sie dazu nur in der Lage sei, wenn die Stadt ihr Grundstücke zuweise.

„Das ist immer schwer“, sagt dazu WGH-Geschäftsführer Lutz Müller und verweist auf das letzte Projekt an der Grünstraße, an der die Wohnungsbaugesellschaft vor zwei Jahren acht öffentlich geförderte Wohnungen errichtet hatte. Das Projekt war nach dem gleichen System abgelaufen, auch dort hatte die Stadt das Grundstück der WGH übertragen.

Insgesamt, sagt Lutz Müller, „gibt es auf jeden Fall zu wenige Sozialwohnungen“. Das sei allerdings Sache der Politik. In Hilden gibt es 1193 Sozialwohnungen (Stand Ende 2012) — laut Lutz Müller wäre rund 4300 eine gute Zahl für Hilden.

„Die Bürgeraktion hat deshalb in letzter Zeit verstärkt darauf hingewiesen, dass die Stadt sich ihr bietende Möglichkeiten wie beim Jueck an der Heiligenstraße oder an der Ecke Berliner Straße/Am Rathaus nicht konsequent nutze“, ergänzt Ratsmitglied Claudia Beier:

„Auch bei unserer Forderung nach klaren Vorgaben zur öffentlich geförderten Nutzung des Albert-Schweitzer-Hauptschulgeländes für ältere Menschen und alternative Wohnformen verbunden mit dem Auftrag, die dafür zur Verfügung stehenden Kontingente an Landesmitteln einzuplanen und abzurufen, ziert sich die städtische Wohnungsbauförderung bisher.“