Rechtsstreit um Sparkassen-Neubau: Richter ziehen Schlussstrich
Klage von Anwohnern der Bismarckstraße gegen Sparkassen-Neubau endgültig abgewiesen.
Hilden. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter den Jahre währenden Rechtsstreit um den Sparkassen-Neubau an der Mittelstraße gezogen. Die Richter in Münster verkündeten am Donnerstag, dass die Klage von Anwohnern der Bismarckstraße gegen den Bebauungsplan abgewiesen wird. Eine Revision haben die Richter nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit ist älter als das Gebäude selbst, in dem die Sparkasse am 31. Januar dieses Jahres ihre neue Hauptstelle eröffnet hat. Bis dahin hatte der Standort bereits eine bewegte Prozess-Vergangenheit hinter sich. Höhepunkt war dabei im Juni 2009 ein vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängter Baustopp. Die Richter hatten einem Eilantrag von Anwohnern der Bismarckstraße gegen die Baugenehmigung für den Neubau der Sparkasse stattgegeben. Den Antrag hatten die Anwohner bereits Monate zuvor gestellt, da sie durch die Tiefgarage zusätzlichen Verkehr und Lärm befürchteten. Bereits im Oktober 2008 hatten sie gegen die Baugenehmigung seitens der Stadt geklagt.
Knapp zwei Wochen später wurden die Arbeiten am Sparkassen-Neubau wieder aufgenommen — und auch der Rechtsstreit ruhte nicht. Die Stadt hatte zwar auf die Klagen der Anwohner reagiert und eine neue, abgespeckte Baugenehmigung erteilt, aber auch dagegen klagten die Anwohner. Ihre erneuten Eilanträge auf einen Baustopp führten allerdings nicht zum gewünschten Erfolg. Die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf lehnte sie im Oktober 2009 ab.
Nach der damaligen Einschätzung der Richter verstößt der Bau nach der neuen Baugenehmigung (mit einer Begrenzung der Betriebszeiten der Tiefgarage zwischen 9 und 19 Uhr) nicht mehr gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnern. Die Richter gingen seinerzeit in ihrem Urteil davon aus, dass selbst bei einer Verdoppelung des damaligen Verkehrs der dadurch verursachte Lärm weiter hinter dem zulässigen Schwellenwert bleibt.
Gegen ihre Entscheidung ließen die Richter eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zu. Und genau diesen Weg wählten die Anwohner. Ihre Beschwerde wurde allerdings abgewiesen. Die Richter in Münster schlossen sich ihren Kollegen in Düsseldorf an, dass eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit des Bebauungsplans nicht gegeben sei.
Dieser Beschluss war nicht mehr anfechtbar — trotzdem war der Rechtsstreit damit noch nicht beendet. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Sommer 2010 sämtliche Klagen gegen den Bau der Sparkasse abgewiesen hatte, strebten Anwohner der Bismarckstraße ein Normenkontrollverfahren an, um die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts prüfen zu lassen. Das lehnten die Richter in Münster nun ab.