Verfahren gegen „Messer-Mann“ eingestellt
Hilden. Bedrohung mit einem gezückten Messer, gezielte Würfe auf einen Menschen mit einer Wasserflasche, Sachbeschädigungen an Autos, Drohungen und Beleidigungen — die Liste der Vorwürfe gegen Waldemar H. (36) war lang.
Dennoch wurde das Verfahren vor dem Landgericht Langenfeld gestern gegen zwei Auflagen eingestellt. Dem gebürtigen Russen, jetzt deutschen Staatsbürger, wurde auferlegt, ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren.
Und: Er muss 600 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Schlagzeilen hatte der Mann gemacht, als er vor Monaten mit einem gezückten Messer hinter einem vermeintlichen Nebenbuhler herlief und damit einen Polizei-Großeinsatz auslöste. Der Grund für die Einstellung: Zum zweiten Mal blieb die Geschädigte der Hauptverhandlung fern. Sie hatte kurzfristig ein Attest eingereicht, das ihr die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte.
Das Attest sei so umfangreich, dass man noch nicht abschließend dazu Stellung nehmen könne, sagte die Richterin. Bereits beim ersten Termin war die Geschädigte, die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten und Mutter eines gemeinsamen, vier Jahre alten Sohnes, nicht erschienen. Damals ohne Begründung. Ohne ihre Aussage sei eine Verurteilung kaum möglich, ließ die Richterin durchblicken. Zwar waren fünf weitere Zeugen geladen — doch die hatten den Angeklagten teilweise nur von hinten gesehen und anhand der Körperstatur erklärt, er könne der Täter gewesen sein. Teilweise kamen sie erst lange nach den Vorfällen am Tatort an — und nahmen als Polizeibeamte Protokolle auf.
„Wir wissen nicht, ob die Geschädigte kommen wird, wenn wir die Hauptverhandlung erneut terminieren“, sagte die Richterin. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen Auflagen nach Paraph 153a eingestellt. dne