Hunde: Will er wirklich nur spielen?

Nachdem Hunde in den vergangenen Wochen mehrere Rehe in Erkrath gerissen haben und Jäger einen Hund erschossen haben sollen, ist eine Diskussion um eine Anleinpflicht in Wäldern entstanden.

Kreis Mettmann. Hunde, die im Wald durch Büsche und über Baumstämme springen, ihrem Herrchen ein Stöckchen bringen, im Laub spielen — Bilder, die gerade Hundebesitzer das Herz aufgehen lassen. Aber viele Spaziergänger und Jogger nerven frei laufende Hunde.

Manche Vierbeiner wollen jedoch nicht nur „spielen“, sondern gehen ihrem angeborenen Jagdtrieb nach und stürmen in den Wald, um Wildtiere zu reißen — so geschehen rund um das Stindertal. In den vergangenen Wochen trieben in dem Naturschutzgebiet zwischen Alt-Erkrath, Hubbelrath und Unterbach zwei große, herrenlose Hunde ihr Unwesen und rissen mehrere Rehe.

In der Folge erreichten die WZ viele Zuschriften von Lesern. Eine Diskussion entbrannte, ob Hunde im Wald frei laufen dürfen, was mit wildernden Hunden Tieren geschehen solle, und ob Jäger das Recht haben die Tiere zu erschießen.

Hundebesitzerin Susanne Danz ist überzeugt, dass ihre Retriever-Labrador-Mischlingshündin, die bei einem Spaziergang verschwunden ist, von Jägern in Erkrath erschossen worden ist. Sie will einen Schuss im Wald gehört haben, kurz nachdem sich ihr Hund im Wald auf und davon gemacht hatte. Danz hat Strafanzeige gegen die Jäger gestellt. Der Fall liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft.

Dabei ist die Sache rechtlich klar. „Jäger dürfen Hunde nicht einfach so abschießen, wenn sie sie im Wald sehen“, sagt der Sprecher der Kreisjägerschaft, Manfred Carl Seibel. Und in Erkrath hätten Kollegen auch keinen Hund erschossen.

Wobei es durchaus Fälle gibt, in denen Jäger die Lizenz zum Abschuss besitzen. Seibel: „Wir müssen zum Schutz der Wildtiere wildernde Hunde erschießen.“ Laut Landesjagdgesetz gelten als wildernde Hunde die Tiere, die „außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen“. Dazu sagt Seibel: „Wenn wir also sehen, dass ein Hund ohne Herrchen oder Frauchen die Witterung aufgenommen und die Schnauze unten am Boden hat, dürfen wir dem Gesetz nach schießen.“

Ein Gesetz regelt auch die Anleinpflicht. Hunde dürfen frei laufen. Nach dem Landesforstgesetz dürfen sie dies jedoch nur, solange sie sich im Einflussbereich des Halters und auf Waldwegen aufhalten. Das heißt: Der Wald selbst ist tabu, auf Wegen darf er frei laufen.

Die Städte regeln die Anleinpflicht individuell. So dürfen in Monheim Hunde nur mit Leine im Wald rumlaufen, auch auf den Wegen. „Fälle wie in Erkrath gab es bei uns noch nicht“, sagt Stadtsprecher Michael Hohmeier. In der Stadt herrsche ebenfalls komplette Anleinpflicht. Es gebe aber in der Stadt Hundewiesen für den freien Auslauf.

Davon gibt es auch eine in Ratingen. Was die Anleinpflicht im Wald angeht, ist die Stadt nicht zuständig. „Die meisten Wälder rund um Ratingen sind in Privatbesitz“, sagt Sprecherin Ulrike Elschenbroich. Aber im Stadtbereich herrsche „auf Straßen und Grünflächen Anleinpflicht.“

Auch in Wülfrath müssen Hundebesitzer ihre Lieblinge an die Leine nehmen. „In den Wäldern rund um Wülfrath gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes“, sagt Reinhard Schneider , Leiter des Ordnungsamtes. Wer die Anleinpflicht ignoriert, muss bis zu 1000 Euro Bußgeld zahlen.