119 Autos erhielten den „roten Zettel“
Autos ohne Nummernschild dürfen nicht an öffentlichen Straßen stehen. Die Stadt Langenfeld kontrolliert und lässt abschleppen.
Langenfeld/Monheim. Rein optisch ist der schwarze BMW gut in Schuss — sieht man mal von der Beule neben dem linken Scheinwerfer ab. Weil er aber ohne Nummernschilder an der Jahnstraße in Langenfeld abgestellt wurde, ist er aus behördlicher Sicht „Abfall“. Er muss innerhalb eines Monats entfernt werden. So steht es auf dem roten Zettel, den das städtische Ordnungsamt am 18. April auf die Windschutzscheibe des Autos geklebt hat.
Der öffentliche Straßenraum ist tabu für Fahrzeuge ohne gültige Zulassung, deren Kennzeichen fehlen oder entwertet wurden. Doch daran halten sich viele Autobesitzer nicht, sagt der Langenfelder Ordnungsamtsleiter Christian Benzrath. An 119 Autos hätten seine Außendienstmitarbeiter allein im vergangenen Jahr rote Aufkleber angebracht.
„Zur Gefahrenabwehr lassen wir manche solcher Fahrzeuge auch direkt abschleppen. Falls etwa Öl oder Benzin ausläuft, falls sie eine Durchfahrt behindern, oder wenn durch eingeschlagene Scheiben oder unverschlossene Türen etwa Kinder neugierig gemacht werden und sich verletzen könnten“, nennt Benzrath Beispiele.
Auch in Monheim klebt der Außendienst des Ordnungsamts rote Zettel auf Autos ohne Nummernschild im öffentlichen Straßenraum. Wie viele es im Jahr sind, wird nach Angaben eines Mitarbeiters nicht erfasst. Häufig geben in Monheim Bürger über den Mängelmelder im Internet entsprechende Hinweise.
Wie in Monheim kontrollieren auch in Langenfeld die Außendienstmitarbeiter nach einem Monat sämtliche Stellen, an denen sie rote Aufkleber angebracht hatten. Grundsätzlich werde parallel versucht, den letzten Eigentümer zusätzlich anzuschreiben und zum Entfernen des Autos aufzufordern, sagt Benzrath: „Manchmal liegt ein Zettel mit Name und Adresse auf dem Beifahrersitz. Und in der Regel steht das Kennzeichen auf der Umweltplakette.“
Falls das beanstandete Auto bei der Kontrolle nach einem Monat dort noch steht, wird es abgeschleppt — zunächst auf Kosten der Stadt. Diese Auslagen müsse der letzte Eigentümer erstatten, erklärt Benzrath. Ist das Auto geöffnet, lasse sich der Besitzer über die Fahrgestell- oder Motorennummer ermitteln. „2017 haben wir in Langenfeld zehn Autos abschleppen lassen. Sieben davon wurden verschrottet, drei vom Eigentümer ausgelöst.“
Hin und wieder komme es auch vor, dass jemand ein mit rotem Aufkleber versehenes Auto an eine andere Stelle umsetzt und so dessen Entsorgung verhindern möchte. „Wenn uns jemand so veräppeln will, können wir ihm das Fahrzeug über die Vorschrift als illegale Sondernutzung direkt wegnehmen“, sagt Benzrath.