Baumberg: Chancenlos gegen Schandfleck
Ein leer stehendes Haus verfällt. Die Stadt kann nichts dagegen machen, weil Privateigentum gesetzlich geschützt ist.
Baumberg. Der Birkenweg und die umliegenden Straßen in Baumberg sind eine beschauliche Gegend. Ruhig ist es. Allerdings für viele Anwohner fast schon zu ruhig - vor allem mit Blick auf ein Haus, das seit Jahren leer steht. Aus Richtung des Grundstücks würden sie lieber von Zeit zu Zeit die Heckenschere hören oder den Rasenmäher. Das Haus mit den eingeschlagenen Fensterscheiben bietet einen trostlosen Anblick. Das Geäst ragt weit auf die Straße und die Nachbargrundstücke. Ein Gitterzaun, von der Stadt aufgestellt, soll die Kinder fernhalten, damit sie das Gelände nicht betreten.
Anwohner ärgert der Zustand des Hauses seit Jahren. Sie greifen schon selbst zur Astschere, um die Triebe des verwilderten Gartens zurückzuschneiden. "Seit Jahren geht das so. Ich habe schon mehrfach bei der Stadt angerufen. Aber es wird immer wieder gesagt, dass da nichts zu machen sei, so lange das Haus nicht einstürzt", sagt Günter Walther. Es sei auch nicht gerade wertsteigernd für die eigene Immobilie, wenn so ein Haus in der Nachbarschaft stehe.
Dem Rathaus sind tatsächlich die Hände gebunden. "Es ist ein Privatgrundstück. Und dessen Schutz ist im Grundgesetz streng geregelt. Wir dürfen nur etwas unternehmen, wenn Gefahr für die Allgemeinheit droht", erläutert Michael Kraus von der Bauaufsicht. Etwa, wenn akute Einsturzgefahr besteht. Aber auch Äste, die auf öffentliche Wege zu stürzen drohen, müssen zurückgeschnitten werden. "Reagiert der Besitzer nicht, handeln wir. Dann wird eine Rechnung verschickt", so Kraus.
Das Haus am Birkenweg ist kein Einzelfall. "Es rufen auch immer wieder Leute bei uns an und wollen wissen, was mit dem Rohbau an der Monheimer Straße ist. Der steht da auch schon seit Jahren und nichts passiert", weiß Michael Hohmeier, Pressesprecher der Stadtverwaltung, zu berichten. Es handelt sich um das Haus kurz vor dem Ortseingang Baumberg. Auf dessen Rückseite ist das Westufer des Greisbach-Sees. Doch auch in diesem Fall gilt: Privateigentum. So lange keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, so lange darf es auch keinerlei Eingriffe geben.