Bypass vom Ring bis zur Frohnstaße?

Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden vier Varianten präsentiert. Für eine große Lösung müssen Eigentümer mitspielen.

Monheim. Bypass Berliner Ring — unter dem Begriff hat die Stadtverwaltung am Montagabend im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Pläne im Ratssaal erläutert. Es geht darum, die Wendemöglichkeit am Ende der Friedhofstraße in der Sackgasse und dortige Parkplätze durch eine Rampe mit dem angrenzenden Berliner Ring zu verbinden.

Ein beauftragtes Planungsbüro stellte vier Varianten vor. Einmal ist da die Idee, nach Anbringung der Rampe diese sowohl als Ein- als auch als Ausfahrt nutzen zu können. Das würde allerdings erhebliche Mehrbelastungen durch den Verkehr für die Anwohner bedeuten.

Variante Nummer zwei würde nur die Einfahrt vom Berliner Ring aus zulassen. Dann wäre die Verkehrsbelastung nicht ganz so hoch. Bei einer dritten Idee wird nur die Ausfahrt auf den Berliner Ring zugelassen. Das wäre noch einmal weniger Verkehrsbelastung für die Anwohner.

Favorit für Stadtplaner Thomas Waters ist allerdings Variante Nummer vier: Danach bleibt die Friedhofstraße wie bisher eine Sackgasse. Über sie können dann auch nicht mehr die Parkplätze angefahren werden. Die Rampe vom Berliner Ring hinunter verläuft dann rechts vom letzten Haus. Besagte etwa 23 Parkplätze würden damit zwar wegfallen, im hinteren Bereich allerdings wesentlich mehr neue entstehen — so die Eigentümer in dem Bereich mitspielen.

Laut Waters waren erste Gespräche „sehr positiv“. Geplant ist eine direkte Wegeverbindung vom Berliner Ring bis zur Frohnstraße und umgekehrt. Das würde neben der Friedhof- auch noch die Frohn-, Park- und Delitzscher Straße entlasten.

„Einen Anwohner des letzten Hauses an der Friedhofstraße konnten wir hoffentlich beruhigen. Er hat natürlich Bedenken wegen des Verkehrsaufkommens. Aber ich habe ihm versichert, dass wir alle Grenzwerte einhalten“, betont Waters.

Nun werden die Anregungen protokolliert. Dann befasst sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung im Januar damit. „Die direkte Wegeverbindung steht und fällt allerdings mit der tatsächlichen Einigung der Grundstückeigentümer. Da muss ein Vertrag geschnürt werden“, so Waters.