Der „Open-Air“-Aufschlag soll weg
Langenfeld und Monheim verlangen Terrassengebühren von Wirten — noch. Der Steuerzahler-Bund fordert die Abschaffung.
Langenfeld/Monheim. Bislang hat der Sommer die Wirte nicht verwöhnt. Tage, an denen nur ein paar unentwegte Raucher draußen sitzen wollen, überwiegen. Frank Brammertz, Betreiber von „Frankies“ am Langenfelder Markt, versucht es mit einem Schuss Sarkasmus: „Besser, man rechnet als Wirt gar nicht nach, an wie vielen Tagen man die Terrasse überhaupt nutzen konnte. Das macht einem nur schlechte Laune.“ Dass Gastronomen, die sich mit ihren Tischen und Stühlen im öffentlichen Raum ausbreiten wollen, zahlen müssen, findet der Bund der Steuerzahler in NRW ungerecht. Nach einer landesweiten Untersuchung der Gebühren für Freiluftgastronomie fordert der Verband: Schafft die Terrassengebühren ab!
ChristianBenzrath, Leiter des Langenfelder Ordnungsamtes
So halten es beispielsweise Iserlohn oder Herten. Dort beschränken sich die Rathäuser darauf, an den höheren Umsätzen der Terrassenbetreiber über die Gewerbe- und die Einkommensteuern zu partizipieren. Wichtigstes Argument: Auch die Städte haben Vorteilen, wenn es attraktive Eisdielen, Cafés oder Cocktailterrassen in der City gibt. Sie locken schließlich bei gutem Wetter jede Menge Besucher an.
Dieses Argument lässt Christian Benzrath, den Leiter des Langenfelder Ordnungsamtes, stutzen: „Immerhin wird ja öffentlicher Verkehrsraum dafür eingesetzt, private Gewinne zu erwirtschaften. Da möchte die Allgemeinheit doch auch einen Anteil bekommen.“ Seine Monheimer Kollegin Christiane Schärfke ergänzt für die Nachbarstadt noch ein weiteres Argument für städtische Terrassengebühren: „Wir haben so die Möglichkeit, auf die Gestaltung der Monheimer Innenstadt Einfluss zu nehmen.“
Langenfeld und Monheim sind im Vergleich des Steuerzahlerbundes nicht erfasst worden. Dort sind nur Städte enthalten, die mehr als 60 000 Einwohner haben. Mit 2,25 Euro pro laufendem Quadratmeter Meter läge Langenfeld im unteren Viertel der Gebührentabelle; in Monheim müssen die Gastronomen für die Terrassen vier Euro berappen — ein solider Mittelplatz. Die teuersten im Lande sind Bonn (12 Euro), Wuppertal (9,70 Euro) und Düsseldorf (8,80 Euro).
Zwischen dem Außendienst des Ordnungsamtes und den zahlenden Wirten gebe es ein professionelles Miteinander — versichern die Ordnungsamtsleiter in Langenfeld wie in Monheim. Christian Benzrath sieht seine Truppe als Partner der Gastronomen: „Manchmal wäre es besser, man würde vor der Einrichtung einer Terrasse oder der Übernahme eines Lokals mit uns sprechen.“
Ob der notwendige Abstand zu Fahrradwegen und Bordsteinen oder die Mindestflächen an den engsten Stellen — viele Ärgernisse könnten so im Vorfeld miteinander ausgeräumt werden. Dass Monheim über die Terrassengebühr Einfluss auf das Aussehen der Altstadt nimmt — bis hin zu penibel beschriebenen Farben für die — möglichst werbefreien — Sonnenschirme, wirkt auf den ersten Blick wie ein Beispiel für eine Überregulierung. Dirk Mucha von der Monheimer Biermanufaktur sagt jedoch: „Ein stimmiges Bild der Altstadt kommt ja wieder allen Gewerbetreibenden hier zu Gute.“ Deshalb findet er diese Regeln gut. Wer sich an sie hält, bekommt bei den Terrassengebühren übrigens einen Nachlass.