Händler kommen Kunden beim Umtausch oftmals entgegen

Wenn Geschenke nicht gefallen oder passen, einfach umtauschen? Das funktioniert nur, wenn Geschäftsleute Kulanz walten lassen.

Langenfeld/Monheim. Das Hemd zu bunt, der Pulli zu klein, das Armband nicht der richtige Stil, die Tasche zu groß: Es gibt viele Gründe, warum Menschen nach dem Weihnachtsfest mit Geschenk und Quittung an der Kasse von Einzelhändlern und Warenhäusern stehen — und es zurückgeben wollen. Das vorweg: „Der Kunde hat keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr ist er auf die Kulanz des Händlers angewiesen“, erklärt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale Langenfeld. „Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich zusichern lassen hat, dass er das Geschenk eventuell umtauschen kann, hat schlechte Karten.“

Doch in der Regel kommen hiesige Händler ihren Kunden entgegen. „Ich will schließlich, dass drei Personen nach einem Kauf bei mir glücklich sind: der Beschenkte, der Schenker und der Juwelier“, sagt der Langenfelder Goldschmied Heinz Rehm. Deshalb tauscht er die Ware gegen ein anderes Teil ein oder gibt einen Gutschein aus.

Antia Wyrich vom Monheimer Textiliengeschäft „Mon-Heim“ kommt ihren Kunden weiter entgegen als viele ihrer Einzelhändler-Kollegen: Bis zu 14 Tage nach dem Kauf bekommt man bei ihr Gutscheine und sogar das Geld zurück. „Natürlich mache ich das“, sagt sie. Schließlich wolle sie ihre Kunden zufrieden sehen. Anja Schürg, Inhaberin des Haushaltsfachgeschäfts in der Langenfelder Nachbarstadt Hilden, gibt Gutscheine aus — und zwar eine unbegrenzte Zeit nach dem Kauf. Natürlich müsse die Ware unbeschädigt sein.

Elisabeth Schoemakers, Verbraucherzentrale Langenfeld

„Früher haben wir auch mal Geld ausgezahlt, aber das wurde ausgenutzt. Da wurde unüberlegt gekauft, weil man es nachher einfach zurückbringen konnte“, sagt sie.

Mit einkalkuliert sind Umtäusche von Weihnachtsgeschenken in Warenhäusern wie Peek & Cloppenburg. „Bis zu zwei Monate nach dem Einkauf kann die Ware zurückgeben werden, sofern sie ungetragen und unversehrt ist. Dieses Umtauschrecht gilt gegen Vorlage des Kassenbelegs — sogar für reduzierte Ware“, teilt die Unternehmenskommunikation von P&C in Düsseldorf mit. Grundsätzlich sei der Umtausch an den „Service Points“ möglich, in den Filialen Hilden und Leverkusen nach Weihnachten zusätzlich an allen Kassen. In allen Verkaufshäusern werden in der Zeit nach Weihnachten mehr Mitarbeiter sowohl für den Umtauschservice als auch für die Beratung eingeplant.

In Läden, die diesen Service nicht anbieten, können nur defekte Sachen zurückgegeben werden; wenn etwa der Reißverschluss der Skijacke klemmt oder die Spielkonsole streikt, informiert die Verbraucherzentrale. Bei Neukäufen gelte diese Regelung zwei Jahre lang. Schoemakers: „Ehe der Käufer jedoch sein Geld zurück bekommt, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, die Ware zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.“

Noch ein Vorteil, den viele Kunden nicht kennen: Bei schlecht verständlichen Bedienungsanleitungen, haftet der Verkäufer. Also: Wer die eins zu eins vom Chinesischen ins Deutsche übersetzte Gebrauchsanleitung partout nicht begreift, bespricht das am besten mit seinem Elektronikhändler.