Hilden: Trödelmärkte – legale Konkurrenz
FDP wollte wissen, was die Verwaltung gegen Anbieter von Neuwaren zu unternehmen gedenkt. Nichts, der Verkauf ist zulässig.
Hilden. Dürfen neuwertige Waren in Originalverpackung sowie Lebensmittel auf Floh- und Trödelmärkten in Hilden verkauft werden? Diese Frage von Einzelhändlern, die ihr Geschäft durch die preiswertere Konkurrenz bedroht sehen, hat die FDP aufgegriffen und in einer Anfrage an die Verwaltung um Antwort gebeten. Gleichzeitig fragt die FDP nach, was die Verwaltung zu tun gedenke, um den Interessen der Hildener Händler künftig besser gerecht zu werden.
Die Trödelmärkte beispielsweise in Kindergärten oder Schulen sind, so die Antwort der Verwaltung, "aus gewerberechtlicher Sicht unproblematisch". Dort werden selten neuwertige Waren angeboten, so dass nur die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes eingehalten werden müssen.
Ähnlich verfährt die Verwaltung beim so genannten Garagentrödel etwa nach Haushaltsauflösungen. Streng betrachtet sind diese Märkte eigentlich nicht erlaubt, weil ein Gewerbeschein erforderlich wäre. Dennoch wird von der Verwaltung großzügig darüber hinweg gesehen, "so lange keine auffällige Häufung in Einzelfällen feststellbar ist".
Das eigentliche Problem sind demnach die regelmäßigen Trödelmärkte, beispielsweise auf dem Fegro-Parkplatz an der Oststraße, wo monatlich getrödelt wird. Verstöße gegen das Warenangebot gab es dort bisher jedoch nicht. Der Markt wird regelmäßig durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes überwacht.
Gelegentlich sind auch Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz vom Kreis sowie des Finanzamtes dabei. Auch die hatten keine Beanstandungen. Die Hildener Einzelhändler müssen demnach mit der Konkurrenz leben, zumal es sich bei Trödelmärkten aus rechtlicher Sicht um Jahrmärkte handelt, auf deren Durchführung ein Rechtsanspruch besteht.