Langenfeld: Angeklagter sperrte Freundin ein
Dem Mann werden Freiheitsentzug und Tierquälerei angelastet.
Langenfeld. Was wie ein harmloser Beziehungsstreit begann, endete vor Gericht: Die 21-jährige Schülerin A. wollte zur Geburtstagsfeier ihrer Freundin, doch hatte sie auch ihrem Freund K. (23) zugesagt, mit ihm etwas zu unternehmen. So kam es zum Streit, K. nahm seiner Freundin Wohnungsschlüssel und Handy ab und sperrte sie ein. Dem 23-Jährigen wurde nun vor dem Amtsgericht Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen.
Er sei sauer gewesen, dass seine Freundin die Geburtstagsfeier ihm vorgezogen haben. Es sei zu Beleidigungen gekommen, A. habe ihrem Freund eine Backpfeife gegeben. "Ich habe sie eingeschlossen, damit sie über ihr Verhalten nachdenkt", so der Angeklagte am Mittwoch. Am Abend sei er wiedergekommen, das Paar verabredete, eine Nacht über den Vorfall zu schlafen.
Doch zwischenzeitlich hatte die Familie von A. erfahren, dass diese in der Wohnung eingesperrt war. A. hätte eigentlich zum Babysitten gemusst. Als sie nicht erschien, rief die Mutter des kleinen Kindes bei der Familie von A. an. Die Mutter machte sich auf den Weg zu A. und erfuhr über die Sprechanlage über die Vorfälle. Sie alarmierte die Familie. Der Bruder schrieb K. eine Droh-SMS. "Das war schon bedrohlich, die Familie meiner Freundin ist etwas gewalttätig", drückte es K. aus.
Die Mutter von A. und eine Schwester warteten vor dem Haus, in dem A. eingeschlossen war, und sprachen K. auf seine Tat an. Der wollte nicht diskutieren und drückte beide fort. Die sahen das als Angriff.
Die Geschädigte A. hat ihrem Freund den Vorfall verziehen. "Ich war ja nicht im Keller oder in seinem Kofferraum eingesperrt, so schlimm war es nicht." Die Mutter zog später die Anzeige bei der Polizei zurück. "Klären Sie familieninterne Schwierigkeiten in Zukunft anders", empfahl der Vorsitzende Richter. Das Verfahren gegen K. wurde eingestellt.
Doch muss er 800 Euro in Raten zahlen: Wegen Tierquälerei. A. und K. hatten sich Katzen zugelegt. Eine langte mit der Pfote in einen Kochtopf und stibitze ein Bockwürstchen. Damit sei sie durch die frisch gereinigte Wohnung gelaufen. Als K. dies sah, versetzte er der Katze einen Schlag, die kratzte. K. soll dann versucht haben, das Tier in der Badewanne zu ertränken. A. sei an diesem Abend samt Katze zu ihrer Mutter geflüchtet. "Die Katze war nass", sagte die Mutter aus. Sie sei auch beim Tierarzt gewesen, da das Tier geblutet habe.
"Wir haben kein Attest und können auch die Katze nicht befragen", so der Richter. Er verhängte eine Geldstrafe von 800 Euro, diese sind an den Hildener Tierschutzverein zu zahlen.