Monheim: IMR-Vergleich: Jetzt sitzt der Landrat mit im Boot
Mettmann hat Monheim zur Nothaushaltsgemeinde erklärt. Wie drohende Entschädigungen an den unerwünschten Recycler jetzt bezahlt werden sollen, ist offen.
Monheim. Die schlechte Nachricht zuerst: Der Kreis Mettmann hat erwartungsgemäß befunden, dass Monheim im Nothaushalt ist. Damit muss jede nicht zwingend erforderliche Ausgabe vom Landrat abgesegnet werden. Die gute Nachricht: Laut Mitteilung aus dem Rathaus darf das millionenschwere Sportstättenkonzept trotzdem verwirklicht werden.
So weit so gut. Aber da ist immer noch der Rechtsstreit mit dem Recyclingunternehmen IMR. Das ist inzwischen im Rheinpark unerwünscht. Der Stadtrat hat einem Vergleich zugestimmt. Der würde der Stadt abzüglich des Grundstückswertes 1,1 Millionen Euro kosten. Das war Anfang Dezember. Aber jetzt ist die Situation finanziell eine andere. Geht das überhaupt noch?
Tatsächlich wird derzeit in Mettmann geprüft, ob im Nothaushalt ein solches Vergleichsangebot überhaupt noch möglich ist. Wäre das keine so genannte freiwillige Leistung? "Das ist Bestandteil des Planungsrechts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das einer Stadt verweigert wird", schätzt es Bürgermeister Daniel Zimmermann ein. Die größere Hürde sei die Verhandlungsbereitschaft.
IMR rührt sich nicht. Auch am Mittwoch war die Antwort von Geschäftsführer Steffen Adam auf die WZ-Anfrage, was das Unternehmen denn nun machen wolle, lediglich: "Ich kann mir vieles vorstellen." Tatsächlich arbeiten die Anwälte hinter den Kulissen auf Hochtouren.
Kürzlich hat IMR vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Vergleich erreicht, dass die Bezirksregierung nicht mehr behaupten darf, dass auch nach altem Recht die Abstandsplanung zu Nachbargebieten nicht korrekt war, und deshalb ein Antrag im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgelehnt werde.
Zur Erinnerung: Nach massiven Protesten von Anwohnern - vor allem aus Angst vor Staub und Lärm - war die Stimmung im Stadtrat gekippt. Die Politik hatte den Bebauungsplan derart geändert, dass die Ansiedlung von IMR nicht mehr möglich war. Endgültig rechtskräftig wird das mit dem Satzungsbeschluss, der im Sommer erwartet wird.
Genau auf diesen Satzungsbeschluss wartet offensichtlich das Recyclingunternehmen, um dann sofort dagegen zu klagen. Auf Seiten der Stadtverwaltung wird auch gewartet - auf ein in Auftrag gegebenes Gutachten, das vor allem Auskunft über das Prozessrisiko - beziehungsweise damit verbundene Kosten - geben soll. Aber was, wenn vom Prozess abgeraten wird?
Fakt ist: Nach derzeitigem Stand der Dinge werden die ursprünglichen 1,1 Millionen Euro nicht ausreichen. Denn auf ein entsprechendes Angebot hat IMR erst gar nicht reagiert. Es wird noch teurer. Der Ausgang ist - vorerst - offen. Aber klar ist, dass die Firma sich in einer starken Position sieht. Die Möglichkeit, das Geld über die StadttochterSEG fließen zu lassen, ist offensichtlich auch vom Tisch. Der würde dann womöglich die Insolvenz drohen. "Wer soll das wollen?", kommentiert das der Bürgermeister.