Langenfeld: Derbe Sprüche und ein Ausraster

Schläger zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Langenfeld. Derbe Beleidigungen gegen Polizisten im Verkehr und ein Schlag mit dem Barhocker in einer Kneipe brachten einem Langenfelder Dienstag eine Bewährungsstrafe vor dem Amtsgericht ein. Der 48-Jährige mit Ein-Euro-Job ist der Staatsanwaltschaft seit zehn Jahren immer wieder aufgefallen, weil er unter Alkoholeinfluss zu Gewaltausbrüchen neigt.

Im September soll der Angeklagte alkoholisiert auf der Richrather Straße geradelt sein, als ihn eine Polizeistreife ansprach, weil er ohne Licht fuhr. Ein 26-jähriger Polizist erzählt als Zeuge, wie der Radfahrer einfach weiter fuhr, schließlich stürzte.

Bei der folgenden Kontrolle, mit den Händen abgestützt auf der Motorhaube des Streifenwagens, sei der Angeklagte ausfallend geworden, hätte die Beamten "Scheiß Bullen" genannt. Stärkere Kraftausdrücke folgten. Der Mann stellte Vermutungen darüber an, dass die Beamten durch ihre Maßnahmen sexuell erregt würden und verglich sie mit KZ-Aufsehern. "Was prägnant war, haben wir aufgeschrieben. Man kann sich nicht alles merken", sagte der Zeuge.

Verstärkung rief die Streife, nachdem der Angehaltene nach den Polizisten schlug. Auf dem Weg zur Wache soll er gedroht haben: "Ihr könnt froh sein, dass ich gefesselt bin, sonst wäre die Sache anders ausgegangen."

Der Angeklagte in der schwarzen Bomberjacke gibt mit freundlicher Stimme zu: "Das stimmt alles im Allgemeinen."

Genauer könne er sich nicht erinnern, weil er getrunken hatte. Die Blutprobe hatte 1,7 Promille ergeben.

Die zweite Tat war eine Kneipenschlägerei im November in Hilden. Der Angeklagte erzählt, wie er in der Gaststätte saß, als ein Bekannter herein kam: "Den wollte ich überhaupt nicht sehen." Wegen des folgenden Streits hätte er die Kneipe verlassen wollen, so der Angeklagte. Die Wirtin bestätigt, dass er daran vom Geschädigten gehindert worden sei. Dann habe der Angeklagte seinen Gegner von hinten mit einem Barhocker niedergeschlagen und ihm eine fünf Zentimeter lange Platzwunde am Kopf zugefügt. "Sie können froh sein, dass der Mann wieder aufgestanden ist", sagte der Richter.

Die Gesamtstrafe für die Beleidigungen und die gefährliche Körperverletzung ist neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Die Strafe für die Alkoholfahrt auf dem Fahrrad - 900 Euro - lässt der Richter daneben bestehen. Der Angeklagte will sich nach eigener Aussage in eine Entwöhnungstherapie begeben.