Langenfeld Grünes Licht für Kita-Neubau
Langenfeld · Bürger haben Bedenken wegen des künftigen Verkehrs und der Hausmülldeponie geäußert.
In Langenfeld fehlen bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2026/27 330 Kita-Plätze. Um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, müssen in Langenfeld drei bis vier neue Kitas gebaut werden. Eine sechsgruppige Einrichtung soll auf einem städtischen Grundstück der Carl-Voss-Sportanlage am Fahlerweg entstehen. Im Norden und Süden ist das Grundstück von Einfamilienhäusern eingefasst. Bei der Bürgerbeteiligung im Rahmen des für den Kita-Neubau initiierten Bebauungsplanverfahrens hatten Anwohner die Sorge geäußert, dass sich dadurch das Verkehrsaufkommen erhöhen und die Parksituation noch weiter verschlechtern würde. Bei einer Verkehrszählung hat das zuständige Referat ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von 700 bzw. 900 Pkw pro Tag ermittelt, heißt es in der Vorlage zum Planungsausschuss, der dazu kürzlich tagte. Auf einer Wohnstraße wie dem Fahlerweg könnten sogar stündlich 400 Pkw verträglich abgewickelt werden. Selbst wenn man als Vergleichsgröße das Verkehrsaufkommen an der Kita Möncherderweg heranziehe, komme man zu den üblichen Hol- und Bringzeiten auf 90 Pkw/Stunde. Man bleibe also weit unter den in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen definierten Mengen.
Einzelne Anwohner hatten damals auch den durch die neue Kita ausgesendeten Lärm geklagt. Diesbezüglich hat jeder Kläger schlechte Karten, denn das Bundesimmissionsschutzgesetz stellt unmissverständlich klar, dass Geräusche durch Kitas „keine schädliche Umwelteinwirkung“ darstellen, auf die Immissionsgrenzwerte angewendet werden können. Gegen den Verkehrslärm, der auf die Kita einwirkt, sollen passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude schützen.
Einige Bürger befürchteten auch, dass sich durch den Bau der Kita auf einer Deponie für Hausmüll, Bauschutt und Industrieabfälle Gefahren ergeben könnten. Eine gutachterliche Gefährdungsbeurteilung kommt nach entsprechenden Bodenproben zu dem Ergebnis, dass die Prüfwerte gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingehalten werden und das Grundstück demnach als eine für das Kinderspiel geeignete Fläche eingeordnet werden könne, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Dennoch nimmt sich die Verwaltung vor, „zum Schutz der Nutzer und Anwohner“ die Eingriffe in den Boden auf ein Minimum zu reduzieren. Der Kindergarten wird folglich nicht unterkellert, das Gebäude auf Pfählen gegründet und nur ein Mindestmaß an Leitungen und Kanälen verlegt. Überdies wird der Baugrund leicht angehoben.
Im weiteren sorgten sich Anwohner um den Verlust des Lebensraums für die angeblich auf dem Grundstück gesichteten seltenen Vogelarten. Eine Artenschutzprüfung hat indes ergeben, dass dort auch keine bedrohten oder besonders geschützten Arten vorkommen. Die Stadtverwaltung verspricht aber, den vorhandenen Baumbestand weitgehend erhalten und außerdem eine Dachbegrünung für die Kita festzuschreiben zu wollen.
Der Ausschuss hat die Offenlage als nächsten Verfahrensschritt beschlossen, berichtet Andreas Menzel (BGL). „Der Standort ist alternativlos.“