Langenfeld/Hilden Zwei Jahre Bewährung für Ebay-Betrug

Langenfeld/Hilden. · Ein spielsüchtiger 35-Jähriger hatte Waren zum Schein im Internet angeboten.

Ja, lässt die Anwältin des Angeklagten zu Beginn der Verhandlung das Gericht wissen, ihr Mandant bekenne sich in vollem Umfang schuldig. Und so nimmt seine rechtliche Vertreterin Stellung zu den Betrugsvorwürfen in insgesamt 16 Fällen. Demnach soll der Anlagenfahrer zwischen April und Oktober 2018 bei Ebay Gegenstände zum Schein angeboten und verkauft haben: Grafikkarten, Mobiltelefone, Turnschuhe, Spielekonsolen, Software-Pakete, Wert: jeweils zwischen 80 und 500 Euro. Das Geld der bundesweiten Käufer habe er erhalten, auf die Ware warteten diese vergeblich, erstatteten dann Anzeigen.

Mit gesenktem Kopf folgt der Angeklagte den Erklärungen seiner Anwältin, die seinen Werdegang beschreibt. Seit Jahren sei er schwer spielsüchtig. Obwohl der Vater zweier Kinder (die bei ihrer Mutter leben) ein gutes Einkommen habe (laut eigenen Angaben rund 3500 Euro netto), reiche das Geld nicht aus. Er habe hohe Schulden bei Freunden und Familie und sei so auf die Idee mit dem Internetbetrug gekommen. Zweimal ist er bereits einschlägig vorbestraft, bislang immer zur Bewährung. Dass der Mann zumindest in den letzten zwei Jahren gegen diese Sucht ankämpft, zeigt sein Verhalten. Mehrere Monate wird er 2017 auf eigenen Wunsch in einer Fachklinik behandelt. Dann kam der Rückfall. Der 35-Jährige verfällt in schwerste Depressionen, hat Suizidgedanken, lässt sich im März 2018 erneut akut einweisen, er muss lange auf einen stationären Therapieplatz warten, in diese Zeit fallen die vorgeworfenen Taten.

Seit Ende seiner zweiten Langzeittherapie wird der Angeklagte ambulant betreut, ist seit zwei Monaten spielfrei, hat eine Bewährungshelferin, die vor Gericht ihren Eindruck schildert. „Er ist immer offen und ehrlich, er arbeitet sehr zuverlässig mit, seine Sucht ist eine Krankheit, die bei Unterbringung im Gefängnis ganz sicher nicht geheilt wird.“ Letztlich fordert die Staatsanwältin eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung, das Gericht folgt genau diesem Strafmaß.