Langenfeld 24-Jähriger Fahrraddieb drohte Polizisten mit Clan-Familie

Langenfeld. · Der Mann hatte in Hilden ein Fahrrad gestohlen und widersetzte sich massiv bei der Festnahme. Amtsgericht verhängt Geldstrafe.

Polizisten üben in einem Trainingszentrum.

Foto: dpa

Das Bundeskriminalamt hat in seiner Statistik für 2018 einen Anstieg der Fälle von „Widerstand gegen und Angriff auf die Staatsgewalt“ um 39,9 Prozent verzeichnet. Ein ähnliches Bild spiegelt die Statistik für den Kreis Mettmann wider: Dort wurden für das Jahr 2018 129 Fälle registriert, gegenüber 93 Fällen im Jahr 2017 (2016: 105 Fälle). Acht der Täter waren als Konsumenten harter Drogen polizeibekannt. 43 Täter hatten keinen deutschen Pass. Für den erst 2017 neu geschaffenen Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (Paragraf 114 StGB) wurden 2018 im Kreis 19 Fälle gezählt.

Drei Täter waren Nicht-Deutsche, zwei als Konsumenten harter Drogen bereits aktenkundig. Beim tätlichen Angriff muss im Gegensatz zum Widerstand keine Vollstreckungshandlung, wie etwa eine Festnahme, vorliegen. Damit werden auch solche Angriffe auf Polizeibeamte unter Strafe gestellt, die zum Tatzeitpunkt Streife fahren oder einen Unfall aufnehmen. Als Reaktion auf die zunehmende Respektlosigkeit und Verrohung der Gesellschaft habe sich vermutlich das Anzeigeverhalten der Polizei geändert, deutet Monika Berger, Pressesprecherin am Amtsgericht Langenfeld, die steigenden Fallzahlen. „Die Uniform selbst stellt ja heute keinen Schutz mehr da.“ 

Vier Beamte sagten vor Gericht gegen den Fahrraddieb aus

Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro wurde jetzt vor dem Langenfelder Amtsgericht ein 24-jähriger, aus Kasachstan stammender Erkrather verurteilt. Er hatte gestanden, am 14. Oktober 2018 ein an der Walder Straße abgestelltes Rad gestohlen, sich seiner Festnahme durch Polizeibeamte widersetzt, diese beleidigt und auch auf der Polizeiwache versucht zu haben, Beamte mit Tritten zu verletzen. Allerdings war die Beweislage auch erdrückend, weil vier Beamte gegen ihn aussagten. Eine Zeugin hatte zudem beobachtet, wie der stark angetrunkene Mann gegen 0.29 Uhr das Rad gegen eine Laterne lehnte und mit einem Stein auf das Sicherheitsschloss einschlug, um es zu öffnen. 

Zum Tathergang: Als am 14. Oktober auf der Wache Hilden die Meldung „Fahrraddiebstahl Täter am Ort“ einging, fuhr man mit allen verfügbaren Kräften hinaus. Eine Beamtin konnte den Angeklagten, der sich hinter Mülltonnen versteckte, stellen und Fesseln anlegen. Von da an habe er unentwegt versucht, sich aus dem Polizeigriff zu winden.

Beamtin zog sich Abschürfungen durch die Gegenwehr zu

Er habe sich der Durchsuchung widersetzt. Da er keine Ausweispapiere dabeihatte, sollte er auf die Wache gebracht werden. Während er mit dem Oberkörper auf der Motorhaube des Streifenwagens festgehalten wurde, wandte er sich laut Polizei hin und her, warf sich zurück und versuchte, nach hinten auszutreten. Eine Beamtin, die hinter ihm stand, um das zu unterbinden, habe sich dabei durch die Handschellen Hautabschürfungen an den Unterarmen zugezogen. Alle Beamten sagten übereinstimmend aus, der Mann habe sie beleidigt und bedroht: „Ihr deutschen Kartoffeln, ihr werden geschält“, habe der junge Mann, der ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft hat, gerufen. Sie sollten doch mal ohne Uniform nach Hochdahl kommen, dann würde sich eine bekannte Clan-Familie um sie kümmern. Auf der Wache sei es tumultartig weitergegangen, dazu Beleidigungen wie „Scheißbulle“ oder „Wichser“.

Den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ließ der Staatsanwalt jedoch fallen und reduzierte den Tatvorwurf auf einen Versuch, weil der Beschuldigte bloß sitzend um sich getreten hatte. Seine Schuhe seien insofern kein gefährliches Werkzeug gewesen. Außerdem hatte eine Blutprobe bei ihm 1,9 Promille ergeben. Er sei vermindert schuldfähig gewesen. Der Hartz-IV-Empfänger hatte schon einmal wegen Beleidigung eine Geldstrafe kassiert.