Langenfeld: Skandal erschüttert Betriebshof
Gegen städtische Mitarbeiter wird unter anderem wegen Untreue ermittelt. Bürgermeister: „Das ist mein schwerster Tag.“
Langenfeld. Diese Nachricht schlug in der Führungsetage der Stadtverwaltung wie eine Bombe ein: Gegen Mitarbeiter des Städtischen Betriebshofs an der Hausinger Straße ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in Fällen von Diebstahl, Untreue, Unterschlagung, Betrug und Vorteilsnahme. Und das bereits seit Mitte Juni. Das bestätigte Bürgermeister Frank Schneider am Mittwochmittag vor der Presse.
"Das ist mein bisher schwerster Tag, seit ich im Amt bin. Ich hätte gewünscht, dass mich so etwas nie erreicht." Aufgeflogen ist die ganze Sache durch Informationen der städtischen Kontrollsysteme.
"Wir haben am 17. Juni zwei Rechtsanwälte beauftragt, die einen hinreichenden Anfangsverdacht gesehen haben", so der Bürgermeister. Die Anwälte stellten weitere Ermittlungen an und teilten am vergangenen Montag mit, dass die Vorwürfe gegen Mitarbeiter "erheblich" seien.
Mittwochmorgen führten Schneider, Erste Beigeordnete Marion Prell und Fachbereichsleiter Manfred Rommel erste Anhörungen von Mitarbeitern des Betriebshofs durch, die offenbar Verfehlungen einräumen mussten.
Zwei erhielten Freistellungen, ihnen wurde Hausverbot erteilt, da die Anhörungen den Verdacht wohl bestätigten. Im Zusammenhang mit den Anhörungen wurden Materialien im Betriebshof beschlagnahmt.
"Beim jetzigen Stand der Ermittlungen können wir noch keine Namen und die Zahl der Betroffenen nennen, und auch über den Umfang der Verfehlungen kann aus Ermittlungsgründen noch nichts gesagt werden", erklärte der Bürgermeister. Er stellte selbst die Frage: "Wie konnte das passieren?"
Die Stadt hat seit 1997 ein ganzes Programm zur Verbeugung gegen Korruption aufgelegt. Es reicht von der Belehrung zum Thema Annahme von Belohnungen und Geschenken über den Erlass von Richtlinien zur Vermeidung von Korruption (1999) der Durchführung von Seminaren zu diesem Thema in den Räumlichkeiten des Betriebshofs (2003) bis zum Erlass aktueller Richtlinien zur Vermeidung von Korruption (2005).
Bei den Vergabeverfahren sind nach der städtischen Dienstanweisung alle Aufträge und deren Abrechnungen vorzulegen, sobald sie einen Auftragswert von 3000 Euro brutto übersteigen.
Die durch Erlass des Innenministeriums vom März 2006 sehr weit gefassten Wertgrenzen für so genannte freihändige Vergaben wurden in Langenfeld nicht angewandt.
Bei einer Prüfung durch die Gemeindeprüfanstalt NRW gab es den ersten Platz im interkommunalen Vergleich bei der Organisation des Vergabewesens. Deshalb reagiert die Verwaltungsspitze auf die jetzigen Enthüllungen besonders betroffen.