Langenfeld: Wenn es in der Beziehung krachte, kam stets die Polizei

Gericht: Ein 26 Jahre alter Mann wurde am Dienstag wegen Beleidigung und Bedrohung der Ex-Verlobten zur Bewährungsstrafe verurteilt.

Langenfeld. "Man sieht sich wieder", meinte Richter Peter Strauß, als er am Dienstag im Amtsgericht einen alten Bekannten auf der Anklagebank sitzen sah. Der 26-jährige B. war in diesem Jahr schon zweimal zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Keine schwerwiegenden Delikte: Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Schwarzfahren. "Für Bewährungsstrafen wird die Luft langsam dünn", so der Richter. Doch gestern kam B. noch einmal mit einer siebenmonatigen Bewährungssstrafe davon.

Die Taten geschahen zwischen dem 20. April und 16. Mai 2008. B. soll vor allem seine ehemalige Verlobte P. (22) übel beschimpft haben. "Hure, Schlampe, ich bring dich um, dich mach ich fertig": Diese Sätze sollen gefallen sein. Zudem habe er P. das Handy entrissen und es einige Minuten einbehalten. Eine Polizistin soll er geschlagen haben. Einige Anklagepunkte standen allerdings auf wackligen Füßen, wurden zurückgenommen.

"Wir haben uns eine Zeit gut verstanden", so B. vor Gericht. Das Paar bezog eine gemeinsame Wohnung. Ein Sohn wurde geboren. Doch dann gab es immer häufiger Streit, so der Angeklagte. "Wir saßen zum Beispiel auf dem Sofa, aßen Pizza, und plötzlich stritten wir uns so heftig, dass meine Freundin die Polizei rief." Das sei so oft vorgekommen, dass B. ihr das Handy einmal weggenommen habe, damit nicht schon wieder die Ordnungshüter vor der Tür standen.

Die als Zeugen anwesenden Polizisten konnten die häufigen Einsätze bestätigen. "Die waren eigentlich nett", sagte B.. Die Beamten hätten den Tipp gegeben, eine Paar-Therapie zu machen, um den Dauer-Streit zu vermeiden. "Ein Polizist hat mir geraten, mich von meiner Ex-Verlobten fern zu halten. Ich sei hinterher nur der Dumme", so der Angeklagte. Einmal war es bei einem Polizeieinsatz zu Rangeleien gekommen. Ein Beamter rutschte aus, eine Kollegin vermutete, das B. flüchten wollte. Sie wollte ihn festnahmen. Dabei wurde auch Pfefferspray eingesetzt.

Die Ex-Verlobte hatte einstweilige Verfügungen erwirkt. B. solle sich nicht mehr in ihrer Nähe aufhalten dürfen. Doch das ehemalige Paar hat das gemeinsame Sorgerecht für den fast zweijährigen Sohn. Das führte ständig zu Reibereien, Streitereien und dem Ruf nach der Polizei. Auch die Verwandtschaft der Mutter des Kindes wurde in die Auseinandersetzung mit einbezogen.

Nachdem der junge Mann die Wohnung seiner Ex-Freundin nicht mehr betreten durfte, war dieser glücklich, an der Richrather Straße ein Apartment gefunden zu haben. Doch zum Unterschreiben des Mietvertrags kam es nicht. Dummerweise wohnte die Tante der Ex-Freundin in diesem Haus und erzählte dem älteren Vermieter einige Geschichten über B. Der verzichtete dann auf den neuen Mieter.

"Es muss sich alles ändern", sagte der Angeklagte im Schlusswort. "Das sehe ich auch so", meinte der Richter. Zur Bewährungsstrafe von sieben Monaten kommen noch 150Stunden gemeinnützige Arbeit.