Monheim: Amtsgericht - Blutiger Streit an der Ampel
Eine handfeste Auseinandersetzung bescherte einem Familienvater eine Wunde und seinem Kontrahenten eine Geldbuße.
Monheim. Es war eine entspannte Autofahrt auf der Knipprather Straße von Monheim Richtung Langenfeld. "Wir sprachen über unseren Urlaub", sagte der 42-jährige Programmierer am Donnerstag vor dem Amtsgericht Langenfeld.
Doch dann wurde der Familienvater von einem Mercedes überholt, der Fahrer, der 58-jährige K. soll den "Stinkefinger" gezeigt haben.
An der nächsten roten Ampel stieg der Familienvater aus seinem Auto aus. "So etwas gehört sich nicht", habe er zu seinen Kindern gesagt. Erst stritten die Fahrer mit Worten, dann holte sich der Programmierer eine blutende Gesichtswunde.
Wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung stand der 58-Jährige K. aus Monheim Donnerstag vor Gericht. Doch in Ermangelung eines neutralen Zeugen wurde K. zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt, das Verfahren gegen ihn wurde allerdings eingestellt.
Ob dem Familienvater die Verletzung durch einen Schlag mit der Hand oder einer großen Taschenlampe zugefügt wurde, konnte letztlich nicht geklärt werden.
Ein ärztliches Attest bescheinigte dem Verletzen eine blutende Wunde. Seine Kinder wollen die Taschenlampe als Tatwaffe gesehen haben. Außerdem soll der Angeklagte den Familienvater, der auch als Nebenkläger auftrat, als "Kanake" bezeichnet haben.
Der Mann kam mit dem Rettungswagen ins Richrather Krankenhaus. Zuvor hatte er sich noch vor den Wagen des Angeklagten gestellt, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern.
Der Angeklagte hatte sich, als der Überholte an der Ampel plötzlich neben seinem Auto stand, bedroht gefühlt. "Ich hatte einen Herzinfarkt, seitdem bin ich ängstlich", sagt er.
Zudem spiele er in einem Orchester Oboe. Da könne er sich keine Verletzungen im Mundraum erlauben. "Meine Karriere wäre zu Ende gewesen. Ich hatte einfach Angst."
Außerdem habe er sich provoziert gefühlt. "Ich hatte den Eindruck, der Mann ist mit Absicht so langsam gefahren. Auf der Knipprather Straße sind dort 70 km/h erlaubt. Er fuhr so 30 km/h. Da habe ich ihn schließlich überholt", so der Angeklagte.
"Das war im Überholverbot. Und den Stinkefinger sollte er mir erklären", erwiderte der Nebenkläger. Die Aussagen der beiden Polizisten, die der Familienvater alarmiert hatte, und die Aussagen der Kinder (14 und 17 Jahre), brachten nicht wirklich Licht in das Dunkel. Das Verfahren wurde eingestellt.