Polizei hält betrunkenen Mini-Biker an

Die Polizei stoppte am Montagabend einen 20 Jahre alten Monheimer, der mit fast 2,0 Promille unterwegs war.

Monheim. Der junge Mann, der da mit stark angewinkelten Beinen auf einem Miniaturmotorrad hockte und über die Lottenstraße in Monheim ratterte, bot einen kuriosen Anblick. Deshalb riefen am späten Montagabend, gegen 22.45 Uhr, Anwohner die Polizei. Als die Streifenwagenbesatzung vorbeisah, traf sie auf einen 20-Jährigen, der auf einem Kindermotorrad unterwegs war. „Dabei handelt es sich um ein Spiel- und Sportgerät, das auf öffentlichen Straßen nicht benutzt werden darf“, sagt Polizeisprecher Ulrich Löhe. Da aber jedes im Straßenverkehr benutzte Fahrzeug grundsätzlich führerscheinpflichtig ist (Ausnahmen sind Mofas, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Krankenfahrstühle), hätte der Fahrer eine Fahrerlaubnis haben müssen. Als aber die Polizeibeamten den Zweiradfahrer auf dem weißblauen Kinder-Cross-Bike der Marke Yamaha PW 50 kontrollierten, stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein besitzt. Außerdem bemerkten sie, dass der Mann deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Test ergab den beachtlichen Wert von fast 2,0 Promille. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Monheimer nicht nachweisen konnte, dass ihm das Kleinkraftrad gehört. Das von einem Freund aus Langenfeld angeblich ausgeliehene Motorrad wurde daraufhin von der Polizei sichergestellt und von einer Abschleppfirma abtransportiert.

Ein solches Mini-Cross-Bike darf nur auf privatem Gelände oder eingezäunten Veranstaltungsflächen gefahren werden, erklärt Löhe. Die gut 60 bis 80 Stundenkilometer schnellen Fahrzeuge dienen dem Zweck, Kinder und Jugendliche ans Motorrodfahren heranzuführen. Es gebe für die Nutzung keine Altersbe-

Foto: Polizei

schränkung, die Eltern entschiede selber, ab welchem Alter sie ihre Kinder auf den Sattel setzten. Da die Fahrzeuge nicht den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen, fehlt folglich der Versicherungsschutz. Wer sie dennoch auf der Straße nutzt, verstößt — auch darüber wurde der 20-Jährige belehrt — gegen Zulassungs-, Pflichtversicherungs- und Steuerbestimmungen. Gegen den Monheimer wurde daher ein Strafverfahren eingeleitet, das die Delikte Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis umfasst. Überdies wird weiter geprüft, wem das Motorrad gehört. In der Statistik für Eigentumsdelikte spielen sie laut Polizei indes kaum eine Rolle.

„Wenn man kein großes Privatgelände hat, macht die Anschaffung solch eines Fahrzeugs keinen Sinn“, sagte gestern ein 16-jähriger Langenfelder, der sein Pocket-Bike auf beim Internet-Auktionshaus Ebay anbietet. Er habe sich das pinkfarbene Minimotorrad zum Spaß gekauft und wollte damit ein bisschen durch die Siedlung kurven. „Aber die Nachbarn haben sich beschwert, der Motor ist so laut wie bei einer Kettensäge“, stellte er fest. Mit seinen 1,75 Meter, gab er zu, habe er auch nur gerade eben so drauf gepasst.