Sonntagseinkauf: Städte bleiben gelassen
In Langenfeld und Monheim steht kein Termin infrage. Gericht hatte Regeln verschärft.
Langenfeld/Monheim. Die Städte Langenfeld und Monheim wollen sich vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) nicht beirren lassen und halten an ihren je vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr fest. „Die besonderen Anlässe, zu denen die Läden in Langenfeld geöffnet werden, sind alle zugkräftig genug. Ich sehe da kein Genehmigungsproblem“, sagt Ordnungsamtschef Christian Benzrath mit Blick auf die strengen Regeln, die das OVG für verkaufsoffene Sonntage festgelegt hat. Aus dem Monheimer Rathaus verlautet Ähnliches.
Das Ladenöffnungsgesetz NRW erlaubt pro Gemeinde bzw. Ortsteil bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr aus Anlass von Festen, Märkten, Messen und dergleichen. Das OVG hatte kürzlich auf Klage der Gewerkschaft Verdi eine Sonntagsöffnung in Velbert gekippt, weil ihm der Anlass — ein Kinderfest im Ortsteil Neviges — zu unbedeutend erschien. Die Ladenöffnung dürfe gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur eine untergeordnete Bedeutung haben, heißt es in dem Urteil. Sprich: Das Publikum muss hauptsächlich wegen der Veranstaltung kommen, weniger wegen der Ladenöffnung.
In Monheim zählt nach Ansicht von Bernd Wehner vom ökumenischen Arbeitskreis „Ohne Sonntage gibt es nur noch Werktage“ das Frühlingsfest zu den nach OVG-Lesart zweifelhaften Veranstaltungen. „Das ist nicht gewachsen, das hat man sich für die Sonntagsöffnung ausgedacht“, ist der Katholik überzeugt. Insgesamt könne er aber mit den vier Shoppingsonntagen in Monheim leben. Gleichwohl begrüßt Wehner das Urteil: „Es setzt der Sonntagsöffnung Grenzen.“
In den Augen von Citymanagerin Isabel Port ist das Frühlingsfest dagegen seit der dritten Auflage in diesem Jahr etabliert. „Der Andrang am 10. April war riesig, besonders wegen der Biathlon-Arena, aber auch wegen der vielen anderen sportlichen Angebote und darüber hinaus“, sagt die federführende Organisatorin aus dem Rathaus.
Von den Festen mit Sonntagsöffnung in Langenfeld hat das Frühlingserwachen die geringste eigenständige Bedeutung — eine Kombination aus Kunsthandwerkermarkt und Fahrradaktionen. Wackelt er deshalb? Nein, sagt Citymanager Jan Christoph Zimmermann. Dennoch ist er mit dem OVG-Urteil überhaupt nicht glücklich: „Ein neues Veranstaltungskonzept mit Sonntagsshopping zu verbinden, wird enorm erschwert. Wenn wir nicht wollen, dass die Städte sich festfahren, sollte das Ladenöffnungsgesetz ihnen hier keine Fesseln anlegen.“