Spediteure fühlen sich benachteiligt
Langenfelder Transportunternehmen kritisieren fehlende Kontrollen von Fahrzeugen osteuropäischer Konkurrenz.
Langenfeld. Jahrelanges Wachstum, jetzt aber Stagnation — so sieht die Umsatzentwicklung im deutschen Logistik- und Speditionsgewerbe seit der Jahrtausendwende aus. Hermann Molitor wundert das nicht. „Wir werden im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz systematisch benachteiligt“, ärgert sich der Geschäftsführer des Langenfelder Unternehmens Swift-Logistik. Dabei hat Molitor nicht nur den Mindestlohn im Blick, sondern auch die Ruhezeiten-Praxis: „Wir sind so teuer, weil wir im Gegensatz zu osteuropäischen Truckern die Vorschriften einhalten.“
Hermann Molitor, „Swift“-Geschäftsführer
Ähnlich äußert sich der — ungenannt bleiben wollende — Speditionsleiter der Firma Weilke (Ascheberg), die den Betrieb der Langenfelder Spedition Neukirchen übernommen hat: „Wir gewinnen keine Ausschreibung mehr, wir sind 30 Prozent zu teuer.“ Molitor hat sich wegen der Ruhezeiten bei der Bezirksregierung Düsseldorf beschwert: „Polizei und Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verschließen trotz offensichtlicher Verstöße die Augen, doch die Bezirksregierung hat noch nicht einmal den Eingang meiner Beschwerde bestätigt“.
Abgesehen vom leidigen Dauerthema Rheinbrücke Leverkusen sind die Ruhezeiten derzeit eines der Hauptärgernisse für die hiesigen Spediteure. „Nur unser Fahrer wird an einer Raststätte intensiv überprüft. Die ringsum stehenden LKW und Fahrer aus Osteuropa bleiben völlig unbeachtet“, beschreibt der für Neukirchen verantwortliche Weilke-Manager seine alltäglichen Erfahrungen.
An jedem zweiten Wochenende soll ein LKW-Fahrer laut Vorschrift eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Stunden machen. Für die Swift-Mitarbeiter bedeutet das: Der mit einer Doppelbesatzung am Donnerstag in Spanien gestartete Laster, der sowohl in Belgien wie in Karlsruhe entladen soll, kommt am Samstag erstmal zurück nach Langenfeld, um am Montag nach Karlsruhe zu starten. Das soziale Ziel der Regelung wird so erreicht, denn die Swift-Fahrer „verbringen diese Freizeit grundsätzlich außerhalb vom Fahrerhaus und am Lebensmittelpunkt“. Anders die ausländischen Trucker, sagt Molitor. Viele verbrächten nomadenhaft und über Wochen die 45 Stunden im Fahrerhaus ihres LKW und auf dem Autobahnparklatz. Und das, obwohl dies gemäß EU-Verordnung nicht zulässig ist.
Hauptkommissar Peter Hansen vom Verkehrsdienst Mettmann, der sich schwerpunktmäßig um Busse und LKW kümmert, hält die EU-Norm aus sozialen Gesichtspunkten für notwendig, nicht zuletzt auch wegen der mangelnden Aufenthaltsqualität der Autobahnparkplätze. Auch Heinz Sauerbrey, bei der Bezirksregierung zuständig für den Arbeitsschutz, kennt die Klagen der Spediteure über die Wettbewerbsverzerrung. Das Problem für Polizei und Aufsichtsbehörden: Das zweitägige Pausieren der Fernfahrer ist zwar nicht gewollt, aber auch nicht verboten. „Es ist kein Bußgeldtatbestand“, sagen Hansen und Sauerbrey unisono. Jedenfalls nicht in Deutschland. Frankreich und Belgien dagegen ergänzten die EU-Vorgaben mit nationalen Regeln. In beiden Ländern ist der Aufenthalt im Fahrzeug während der Wochenendruhe verboten. Verstöße werden mit 1500 Euro geahndet.