Langenfeld Betrügerische Kammerjäger verlangen Vorkasse
Langenfeld. · In ihrem Jahresbericht führt die Verbraucherberatung am Konrad-Adenauer-Platz in Langenfeld 4400 Anfragen auf, das sind gut 900 weniger als im Vorjahr.
Der vergangene Dürre-Sommer hat nicht nur vielen Schädlingen, wie der gesundheitsgefährdenden Raupe des Eichenprozessionsspinners, gute Gedeihmöglichkeiten geboten, mit dem Ungeziefer kamen auch etliche unseriöse Anbieter aus der Deckung. „Die Opfer wähnen sich in einer Notsituation, wollen das Problem schnell behoben wissen und gucken dabei über Ungereimtheiten hinweg und erkundigen sich vor allem nicht nach den Kosten“, sagt Andreas Nawe, Leiter der Beratungsstelle Langenfeld der Verbraucherzentrale NRW.
So ging ein Langenfelder mit 570 Euro in Vorkasse, um für das Gerüst für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu zahlen. Danach ward der vermeintliche Schädlingsbekämpfer nie wieder gesehen. Vermeintliche Kammerjäger mit überzogenen Rechnungen war nur eines der Anliegen, mit denen sich Verbraucher im Jahre 2019 an die Beratungsstelle wandten.
Verbraucher sollten sich das Impressum genau anschauen
In ihrem Jahresbericht führt die Stelle 4400 Anfragen auf, das sind gut 900 weniger als im Vorjahr. Mit rund 880 Rechtsberatungen, 200 mehr als 2018, habe man sich „zumeist erfolgreich für die Ansprüche der Ratsuchenden eingesetzt“, heißt es. Bei der Suche nach Dienstleistern empfiehlt Nawe unbedingt ins Impressum des Interneteintrags zu gucken, denn da steht die Adresse des Unternehmens. „Wenn bei den Opfern einer Abzocke das Erwachen kommt, können wir der Täter oft schon nicht mehr habhaft werden, weil sie einfach umfirmieren.“
Generell hat Nawe beobachtet, dass diese Gauner oft aufmerksam die Nachrichten verfolgen und so versuchen, aus Naturereignissen oder Unternehmensveränderungen Kapital zu schlagen. Ein Beispiel waren die Haustürverkäufer, die angesichts der bevorstehenden Fusion von Unitymedia und Vodafone zum Abschluss überflüssiger Verträge für den Fernsehempfang drängten. „Sie gaukeln den Opfern vor, es stünden tiefgreifende Veränderungen bevor, die Konditionen verschlechterten sich, um einen neuen Vertrag abschließen zu können. Es handelte sich dabei meist um Vertriebler, die zum Beispiel auch diese Telekommunikationsunternehmen als Kunden im Portfolio haben und dann auf Provision aus sind“, so Nawe. Die fraglichen Unternehmen müssten sich dann oft mit der Rückabwicklung der Verträge herumschlagen, denn bei Haustürverkäufen besteht ein besonderes Widerrufsrecht.
Überhaupt seien viele Ratsuchende mit Anliegen und Problemen rund ums Thema Telekommunikation in die Beratungsstelle gekommen. Neben den Klassikern – nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung, oder dem Frust, wenn vertraglich zugesicherte Internetgeschwindigkeiten und die Übertragungsraten beim tatsächlichen Surfen im Alltag meilenweit auseinanderlagen – sorgte mangelhafte Information beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops für Ärgernisse.
Handyshops informieren nicht immer über die Vertragsklauseln
„So hatten Verbraucher Verträge unterschrieben, deren Konditionen und Kosten sie erst im Nachhinein überblicken konnten“, erklärt Nawe. Tatsächlich hatte die Verbraucherzentrale bei einer landesweiten Stichprobe festgestellt, dass neun von zehn Shops ihren gesetzlichen Informationspflichten vor Abschluss eines Handyvertrages nicht nachgekommen waren. Danach müssen Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte im Produktinformationsblatt vor der Unterschrift ausgehändigt werden. „Allerdings gehen viele Verbraucher auch recht blauäugig heran und stellen nicht die richtigen Fragen“, so Nawe. Er empfiehlt daher, sich nach einer Beratung im Shop einen Tag Bedenkzeit auszubedingen, und die Infos über den fraglichen Tarif im Internet zu überprüfen.
Viele Anfragen der jüngeren Vergangenheit bezogen sich auf Internet-Bestellungen für Hygiene-Artikel in Zusammenhang mit der Corona-Krise, berichtet Andreas Nawe. Der Verbraucherschützer berichtet: „Leute, die über eine chinesische Plattform Mund-Nasenschutz bestellt hatten, erhielten ihre Lieferung nicht.“