Autofahrer gehen mit Tritten aufeinander los

Angeklagter verletzt schwangere Frau. Er zieht die Berufung zurück und akzeptiert nun die Strafe.

Mettmann/Wuppertal. Dass Berufung einzulegen nicht immer eine gute Idee sein muss, weiß seit gestern auch ein 45-jähriger Düsseldorfer. Er war im vergangenen Jahr vom Mettmanner Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Strafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, sich zuverlässig beim Bewährungshelfer zu melden und ein Antiaggressionstraining zu absolvieren.

Was den dazu Verurteilten hingegen viel mehr gestört haben dürfte, ist ein noch laufendes Zivilverfahren, in dem das Opfer 10 000 Euro Schadenersatz verlangt. Gegen das Mettmanner Urteil hatten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die wiederum wurde gestern vor dem Wuppertaler Landgericht zurückgezogen. Dem 45-Jährigen hätte nicht nur eine höhere Strafe, sondern auch noch ein monatelanger Entzug des Führerscheins gedroht.

Was war damals überhaupt passiert? Der Angeklagte saß mit seiner Lebensgefährtin im Auto, als diese in der Berliner Straße in Mettmann ausparken wollte. Einem anderen Verkehrsteilnehmer ging das alles nicht schnell genug: Es wurde gehupt, der Motor heulte auf und irgendwann fuhr man dann los. Auf dem Weg zur Bergstraße hatte der Drängler von hinten überholt und dort bremste nun eine rote Ampel die offenbar erhitzen Gemüter. Der Angeklagte, nach dem Überholmanöver nun also in zweiter Reihe stehend, stieg aus dem Auto. „Er wollte die Sache klären“, sagte gestern sein Anwalt. Irgendwann standen auch der Drängler und seine Begleiter auf der Straße, ein Wort gab das andere und dann geschah dass, was der Vorsitzende Richter als „Schattenboxen“ bezeichnete. Als jedoch die Begleiterin des Mannes, der zuvor gedrängelt hatte, dazwischen gehen wollte, traf ein Fußtritt des Angeklagten die im 7. Monat schwangere Frau in die Rippen. Es folgte ein dreitägiger Aufenthalt der Frau im Mettmanner Krankenhaus. Dem Angeklagten fielen später vor Gericht neben dem eigentlichen Tatgeschehen auch noch seine kriminellen Jugendsünden und eine Vergangenheit in der Hooliganszene ein.

Und das, obwohl all das jahrelang zurücklag und der Mann mittlerweile mit Frau und Kind ein geregeltes Leben führt. Hinzu kamen mehrere Einträge im Verkehrszentralregister wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handynutzung während der Fahrt. Dazu wurde auch noch eine rote Ampel ignoriert.

Ein Berufungsverfahren hätte mit dem Entzug des Führerscheins enden können und das wiederum wollte der Angeklagte vermeiden.