Oberstraße ist ab sofort ein verkehrsberuhigter Bereich
Parken auf ausgewiesenen Flächen ist auch samstags bis 16 Uhr erlaubt. Der Markt wird demnächst zur Fußgängerzone.
Mettmann. Autofahrer können aufatmen: Das Verwirrspiel in Sachen Parkzeitbeschränkung und Durchfahrtsverbot in der Oberstraße hat (fast) ein Ende. Der Planungsausschuss hatte bereits im November nach einer jahrelangen Diskussion mit vielen Knöllchen und Gerichtsverfahren eine Lösung gefunden.
Künftig ist die Oberstraße ein verkehrsberuhigter Bereich, so wie in der Straße Am Königshof. Das bedeutet: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Die Autofahrer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist in den Parktaschen auch samstags bis 16 Uhr und sonntags erlaubt. Aber: Die neuen Verkehrsschilder sind immer noch nicht installiert worden. Das bedeutet: Obwohl es laut Planungsausschuss eine neue Reglung gibt, bleibt noch die alte Vorschrift. Das hängt laut Abteilungsleiter Stephan Kopp von der Baubehörde mit einem Verwaltungsverfahren zusammen. „Wir müssen die Fußgängerzone im Planungsausschuss am 1. März zunächst entwidmen, dann können die großen Schilder ausgetauscht werden, und dann gilt auch die verkehrsberuhigte Zone.“ Der Markt und die Mittelstraße bleiben Fußgängerzone. Das bedeutet: Ein Befahren dieses Bereiches ist außerhalb der vorgesehenen Lieferzeiten nur mit Sondergenehmigung möglich. Das Parken ist generell verboten.
Zur Erinnerung: Planungsausschuss-Vorsitzender Fabian Kippenberg (CDU), der selbst am Markt wohnt, hatte für die Novembersitzung einen Änderungsantrag entwickelt, der letztendlich auch in Teilen umgesetzt wurde. Abgelehnt wurde sein Wunsch, auf der Mittelstraße vier weitere Stellflächen einzurichten und die Oberstraße nur für Anlieger zu öffnen. Die Verwaltung hingegen wollte das Schild „Fußgängerzone“ in der Oberstraße beibehalten.
Immer wieder gab es Ärger um die vorgeschriebenen Parkzeiten (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr) und Samstag von 7 bis 14 Uhr) plus Schild Fußgängerzone. Die Verwaltung hatte diese Regelung offenbar mehrfach gerichtlich überprüfen lassen müssen, da Autofahrer nicht einsahen, ein Knöllchen über 35 Euro zu zahlen, wenn sie beispielsweise Samstagnachmittag nach 14 Uhr in die Oberstraße fuhren und ihr Auto auf den „gekennzeichneten Flächen“ — die zum Parken einladen — abstellten. Schwuppdiwupp tauchte nämlich in der Regel ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde auf und klemmte einen gelben Zettel unter das Wischerblatt des Fahrzeugs. Die wenigsten Besucher der Oberstadt verstanden, warum sie beispielsweise samstags ab 14 Uhr und sonntags überhaupt nicht mehr durch die Oberstraße fahren und dort parken durften. Die neue Parkzeiten-Regelung (Änderung samstags bis 16 Uhr und sonntags frei) gilt bereits, sagte gestern Kirsten Kaufung von der Ordnungsbehörde und werde auch kontrolliert. Die Schilder „verkehrsberuhigter Bereich“ sollen im März aufgestellt werden.