Beerdigungen: Wilde Gelage im Sterbehaus
Vor 200 Jahren wurde der letzte Leichnam auf dem Friedhof, dem heutigen Marktplatz, zu Grabe getragen.
Mettmann. Es war ein "Edict der Churfürstlichen Landesdirection, erlassen an sämtliche Beamte und Magistrate des Herzogtums Berg", das für Mettmann im Jahre 1807 nicht ohne Folgen bleiben sollte. Bis dato hatte man die Verstorbenen auf dem Gottesacker rings im St. Lambertus zu Grabe getragen. Vor 200 Jahren fand dort die letzte Beerdigung statt, nachdem "der nachtheilige Einfluß der Kirchhöfe in bewohnten Ortschaften ins Licht gestellt worden ist". Demnach mussten alle Kirchhöfe verlegt, die Grabhügel auf den alten Friedhöfen weggeschafft und dieselben eingeebnet werden. "Würde sich jemand beygehen lassen, dieser gemeinnützigen Verordnung entgegen zu handeln und eine Leiche an einem anderen Orte als dem öffentlichen Friedhof zu begraben, so soll der Frevler nebst allen an dem verbotswidrigen Begräbniß Betheiligten ohne die mindeste Nachsicht zur verdienten Strafe gezogen werden." Beerdigungen fanden fortan auf dem Gelände von Gut Groß-Born (Teil des heutigen Friedhofes an der Goethestraße) statt. Nach der Verlegung ließ der erste Ärger jedoch nicht lange auf sich warten. In einem gemeinsamen Beschwerdebrief erklärten die reformierte und die lutherische Gemeinde: "Der katholische Pfarrer hat gestern, als der Friedhof ohne unser Zuthun und ohne unser Wissen eingeweiht wurde, durch den anwesenden Geistlichen öffentlich erklären lassen, dies sei der heilige katholische Kirchhof". Ärger hatte es zuvor schon von anderer Seite gegeben. Offenbar war es schon seit längerem bei den Leichenbegräbnissen zu Schwelgereien gekommen, so dass ein strenges Reglement in die Begräbnisordnung aufgenommen wurde: "Obwohl der Genuß einer benöthigten Erfrischung im Sterbehaus nicht untersagt wird, so darf doch dieselbe nicht in ein Gelage ausarten." Mehr als ein Jahrzehnt nach seiner Eröffnung musste der Friedhof an der Goethestraße bereits erweitert werden, "da die Leichname wegen der Eigenthümlichkeit des Bodens auf dem Totenacker nur langsam verwesten". Im Jahre 1868 erhielt Mettmann den ersten Leichenwagen, nachdem die Verstorbenen zuvor auf Schubkarren transportiert wurden. Zwei Jahrzehnte später wurde der Friedhof entwässert, da das Grundwasser in die Gruften eintrat und die Leichensärge nicht in trockenen Boden eingesenkt werden konnte. Zu den Gerätschaften des "städtischen Kirchhofes" zählten damals drei Totenbahren, fünf Leichentücher, zwei Hacken und drei Schaufeln. Der Totengräber erhielt seinen Lohn aus der Vergütung für die Beisetzungen und aus "dem Genuße des gesamten Graswuchses auf dem Kirchhof". Die Höhe der Bezahlung richtete sich nach dem Alter der Verstorbenen, nach der Tiefe und Breite der Gräber. Vor dem Ersten Weltkrieg wurde der Friedhof erweitert Die Begräbnisgebühren für eine "Armenleiche" in Höhe von 15 Silbergroschen zahlte die städtische Armenverwaltung. Regelmäßig zwang die zunehmende Enge des Raumes zu Grundstücksvergrößerungen. Noch vor dem Ersten Weltkrieg plante die Stadt die Erweiterung des Friedhofsgeländes in Richtung Goethestraße. Nachdem auch das zu Gründungszeiten gebaute "Bahrenhäuschen" längst ausgedient hatte, folgte in den 1950er Jahren der Bau einer neuen Friedhofskapelle. Neben den räumlichen Gegebenheiten veränderte sich auch der Gerätebestand. Im Jahre 1956 wurde die erste Bodenfräse angeschafft, ein Jahr später der erste Flachtransportwagen für Kränze und nach einem weiteren Jahr die erste elektrische Heckenschere. DIE STÄDTISCHEN FRIEDHÖFE Auf dem Friedhof Goethestrasse fand 1804 die erste Beerdigung statt. Erdbestattungen können dort noch bis Ende 2011 durchgeführt werden, wenn die Grabstätten in Familienbesitz sind. Urnenbestattungen sind darüber hinaus weiter möglich Auf dem Friedhof Lindenheide wurde im Oktober 1979 die erste Beerdigung durchgeführt. Auf dem Friedhof Obschwarzbach erfolgte die erste Beerdigung im Jahre 1906.