CDU kritisiert Naturschutzgesetz

Pläne für das neue Naturschutzgesetz des Landes bringen Politiker im Kreis auf die Palme. Die Kreis-CDU empfindet es als Gängelung.

Kreis Mettmann. Ende Juni hat das Kabinett im Düsseldorfer Landtag die Eckpunkte für das neue Landes-Naturschutzgesetz verabschiedet. Dass Reiter nicht mehr ihre Hunde mit zum Ausflug nehmen dürfen, ist nur eine von vielen Gesetzesänderungen.

Das will die Rot-Grüne Landesregierung: Nach der letzten Erhebung zur „Roten Liste der gefährdeten Arten in NRW“ sind etwa 45 Prozent der heimischen Tiere, Pilze und Pflanzen gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben. Darunter sind 71 Prozent der Kriechtiere sowie etwa 52 Prozent der Wildbienen und Wespen. Von 51 heimischen Fischarten sind derzeit 16 akut bedroht oder bereits ausgestorben. Darüber hinaus geht es um den Flächenverbrauch: Heute werden etwa 93 Prozent des Grünlandes in NRW intensiv bewirtschaftet. Mit dem neuen Gesetz soll ein weiterer Verlust verhindert werden, in dem grundsätzlich Grünland nicht mehr in Acker umgewandelt werden darf.

Für Flächen, insbesondere in Naturschutzgebieten, soll es ein Vorkaufsrecht des Landes geben, um damit einen Ausverkauf des Naturerbes zu verhindern. Und: Die Naturschutzbeiräte erhalten ein verbessertes Widerspruchsrecht, das ihre Position im Zusammenspiel mit der Kommunalverwaltung sowie den Räten und Kreistagen deutlich stärkt.

Das sagt die CDU dazu: „Das Gesetz gefährdet den kooperativen Naturschutz durch zusätzliche Vorschriften, Bürokratie und Gängelung“, das ist das Fazit der Umweltpolitiker im Kreis Mettmann. Der Gesetzentwurf sei von einem „tiefen Misstrauen“ gegenüber Kreisverwaltung, Bürgern und Landwirten geprägt, so Alexandra Gräber, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion. Aus Sicht der Union könne es nicht angehen, dass genau die Menschen, die sich in der Vergangenheit erfolgreich für den Naturschutz engagiert haben, jetzt öffentlich von Rot-Grün an den Pranger gestellt werden.

Die Ausweitung des Widerspruchsrechts der zukünftigen „Naturschutzbeiräte“ im Kreis Mettmann, wonach bei konträren Beschlüssen zwischen Beirat und Umweltausschusses die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde und nicht mehr der Kreistag das letzte Wort haben soll, stößt insbesondere bei Fraktionschef Klaus-Dieter Völker auf deutliche Kritik: „Der ausschließlich durch Vertreter von Nutzerverbänden und -vereinigungen besetzte „Naturschutzbeirat“ erhält damit eine höhere Kompetenz als der aus allgemeinen und freien Wahlen hervorgegangene Kreistag. Das werden so wir nicht hinnehmen“, kündigte Völker kämpferisch an. Auch Landrat Thomas Hendele äußerte sich auf der Sitzung des Kreistags noch einmal sehr deutlich. „Das ist ein massiver Angriff in die kommunale Selbstverwaltung“. Jetzt müsse der Kreistag sich in das Gesetzgebungsverfahren einmischen. Noch sei es nicht zu spät. Mit den Stimmen von CDU und FDP und der UWG-ME wurde ein Antrag verabschiedet. Darin werden die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis aufgefordert, sich für ein neues Landesnaturschutzgesetz einzusetzen, das kooperative Lösungen fördert und die kommunale Selbstverwaltung achtet. Das sagen die Landwirte: Die Landwirte befürchten neben einer zusätzlichen Gängelung einen massiven Entzug von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Foto: crei