Erkrath: Stolpergefahr inklusive
Prozess: Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch die Klage des Mannes gegen die Stadt ab, der auf dem Naheweg gestürzt war.
Erkrath. Wer wie weiland Hanns Guck-in-die-Luft träumend durch Erkrath geht, läuft nicht nur Gefahr, wie die Figur aus dem Struwwelpeter Hunde über den Haufen zu rennen und in Fischteiche zu fallen - er muss auch ins Kalkül ziehen, durch Stolperkanten auf Gehwegen harsch auf den schmerzhaften Boden der Tatsachen geworfen zu werden.
Diese wenig märchenhafte Sicht gab am Mittwoch zumindest Vorsitzender Richter Volker Malsch dem Erkrather Gerd Schare auf seinen weiteren Weg. Der 81 Jahre alte Senior hatte die Stadt auf Schadensersatz verklagt, weil er am 1.April 2005 auf dem Naheweg in Hochdahl gestürzt war und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich damit in letzter Instanz dem Urteil des Landgerichts Wuppertal an: "Eine Stadt muss Wege und Straßen in einem Zustand halten, dass sie ein achtsamer Fußgänger gefahrlos passieren kann." Eine schadhafte Stelle in der Pflasterung darf demnach durchaus vorhanden sein - solange sie ein Fußgänger auch als solche erkennen kann. Das sei im konkreten Fall möglich gewesen.
Außerdem bezog das Gericht bei seinem Urteil die wirtschaftliche Bedürftigkeit von Städten allgemein ins Kalkül: "Wenn wir vom Gegner (der Stadt Erkrath, Anm. d. Red.) fordern würden, jede schadhafte Stelle auszubessern, würden wir die Wirtschaftskraft der Kommunen überfordern", sagte Richter Malsch zu Gerd Schare.
Auch dessen Hinweis darauf, dass die eine Platte, über die er stolperte und sich beide Arme brach, sich plötzlich angehoben habe, ließ das Gericht nicht gelten. Sechs Wochen vor dem Unfall, am 16. Februar, hatte ein Mitarbeiter des Tiefbausamts einen Kontrollgang gemacht - und den Naheweg als für Fußgänger gefahrlos bewertet. "Dieses Kontrollintervall ist nicht zu beanstanden", sagte Malsch.
Außerdem habe Schare, der 34 Jahre lang am Naheweg wohnte, von den Macken der Pflasterung wissen müssen. Das Argument, die Stadt habe ein Hinweisschild aufstellen müssen, ziehe daher nicht.
Während Schares Anwalt der Ausgang des Verfahrens nicht überraschte, war sein Mandat enttäuscht. "Das ist nicht Ordnung", kommentierte der 81-Jährige, der immer noch unter den Folgen des Unfalls leidet, das Urteil.
Diese gesundheitlichen Beeinträchtigen seien auch höchst bedauerlich, sagte Tiefbauamtsleiter Peter Heffungs nach der Entscheidung. Die Sichtweise des Gerichts "ist trotzdem in meinem Sinne". Bei Verfahren wie diesem gehe es immer darum, was eine Stadt ihren Bürgern zumuten kann. Stolperkanten gehören dazu.