Mettmann Keine Anzeige wegen Feuerwehrlärm

Mettmann. · Die angekündigte Anzeige wegen zu lauter Martinshörner blieb bislang aus. Sie leiser zu schalten, ist technisch nicht möglich.

In einer anonymen E-Mail haben Anwohner der Feuerwehr Mettmann mit einer Anzeige wegen Körperverletzung gedroht – weil die Rettungskräfte mit Martinshorn zu einem abendlichen Feueralarm gefahren waren.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Gegen zu laute Martinshörner der Feuerwehr Mettmann liegt bislang noch keine Anzeige vor. Das bestätigt jetzt die Kreispolizei Mettmann. Damit haben die Nachbarn der Feuerwache ihre Drohung bis jetzt nicht in die Tat umgesetzt. Sie wollten Anzeige erstatten, sofern die Mettmanner Feuerwehr zu ihren Einsätzen weiterhin mit eingeschalteten Martinshörnern fährt.

In einer anonymen E-Mail hatten sich Mettmanner Bürger im Nachgang eines besonders einsatzreichen Freitags am 19. Juli darüber beschwert, dass die Feuerwehr die Martinshörner ihrer Fahrzeuge „in krankmachender Form“ einsetzt. Die Bewohner drohten mit „Anzeige wegen Körperverletzung“. Den Inhalt dieser E-Mail veröffentlichte die Feuerwehr am darauf folgenden Sonntag auf ihrer Facebook-Seite, was deutschlandweit zu großer Aufmerksamkeit führte. Fast alle Kommentare erklärten sich mit der Feuerwehr solidarisch und zeigten Unverständnis für die anonymen Beschwerdeführer.

In zwei Briefen versuchen diese indes ihre Haltung zu verteidigen. „Die Emotionen der E-Mail-Antworter gehen am Thema vorbei“, heißt es in einem Brief: „Kein Mensch mit Verstand hat etwas gegen Rettungseinsätze, von wem auch immer“, schreibt ein Mettmanner Bürger. „Aber alle Fahrer aller Einsatzfahrzeuge eint das Verhalten, bei komplett leerer Straße durchweg abends nervtötend, aber überflüssig, Lärm zu machen.“

In der E-Mail einer weiteren Betroffenen heißt es: „Ich möchte einfach nur erreichen, dass, wie in der anonymen Mail, eine Geräuschreduzierung herbei geführt wird. In dieser E-Mail ist ganz klar zum Ausdruck gekommen, dass sich kein Bürger anmaßt, dass die Martinshörner ausgeschaltet werden, sondern in welcher Lautstärke. Da lobe ich zum Beispiel unsere Polizei, die in erwähnten Zeiten ganz dezent nur das Blaulicht einschalten. Vielen Dank für die Feinfühligkeit dieser Beamten.“

Doch lassen sich die Martinshörner der Feuerwehr Mettmann überhaupt leiser stellen? Mirko Braunheim, stellvertretender Kreisbrandmeister, verneint. Er spricht in diesem Zusammenhang von „Folgehornton“ – so heißt das Martinshorn in der Fachwelt: „Eine technische Vorrichtung zur Regulierung der Lautstärke eines Folgetonhorns ist hier nicht bekannt“, sagt Braunheim und führt weiter aus: „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die DIN 14610 (,Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer’) für Tonfolgeanlagen eine Mindestlautstärke vorschreibt, nämlich 110 Dezibel (A), und dies auch Zulassungsvoraussetzung für diese Anlagen ist.“

Zudem dürfe die Feuerwehr laut Straßenverkehrsordnung nur dann Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen – also Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern erhalten, bei „Rot“ über die Kreuzung fahren und Verkehrszeichen ignorieren – wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen eingeschaltet werden, betont Braunheim.

Das bestätigt auch Marco Zerweiß, Leiter der Mettmanner Feuerwehr: „Technisch gibt es in keinem Fahrzeug die Möglichkeit zur Lautstärkebeeinflussung der Hörner“, sagt er. Würden die Martinshörner vollständig abgeschaltet, „dann stehen die Kollegen von der Gesetzeslage her mit einem Bein im Knast“, betont Zerweiß. Er sichert zu, dass die Martinshörner „verhältnismäßig eingesetzt werden“ und „bürgerfreundlich unterwegs“ sind. Doch er gibt zu bedenken: „Jeder Zweite hat einen Stöpsel im Ohr und hört Musik.“ Auch diese Verkehrsteilnehmer müssten auf das heran eilende Einsatzfahrzeug aufmerksam gemacht werden.

(arue)