Gut vier Jahre Haft für Bankräuberin
Die 50-Jährige, die Überfälle auf zwei Banken und eine Postfiliale gestanden hat, wurde jetzt verurteilt.
Zu viereinhalb Jahren Gefängnis wegen schwerer räuberischer Erpressung hat das Landgericht Wuppertal eine frühere Zahnarzthelferin (50) aus Erkrath-Hochdahl verurteilt. Die Mutter zweier minderjähriger Töchter hatte gestanden, innerhalb von kaum 25 Stunden im November zwei Banken und eine Postfiliale in ihrem Stadtteil beraubt zu haben — unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole, die sie gestohlen hatte.
Insgesamt fast 15 000 Euro hatte die zuvor unbestrafte Frau am Nachmittag des 21. Novembers in einer Bank an der Bergstraße im Ortsteil Millrath und in einem Kiosk mit Postangebot nahe dem S-Bahnhof Hochdahl erbeutet. Kurz danach war sie an der Hildener Straße von der Polizei festgenommen worden. Die vorsitzende Richterin Susanne Schleger stellte klar: „Die Angeklagte handelte vorsätzlich, rechtswidrig und voll schuldfähig.“
Die dritte Tat, ein gescheiterter Versuch einen Tag vor den beiden anderen Überfällen, lässt das Gericht bei dem Urteil außen vor wie auch den Spielzeugdiebstahl — weil beides die Strafe nicht weiter erhöhen würde.
Die Angeklagte war aus einer Bank an der Schildsheider Straße ohne Beute abgezogen, weil sie trotz Vermummung mit dunkler Kapuzenjacke und Drohungen und der Ansage „Das ist ein Überfall“ nicht ernst genommen worden war.
Allerdings war dieser Fehlschlag letztlich wichtig für die weiteren Taten, stellte Schleger in der Urteilsbegründung fest: Die Angeklagte hatte sich nach diesem Erlebnis erklärtermaßen „einen Ruck“ gegeben; sie trat fortan fordernder auf.
Der 50-Jährigen ging es laut Gericht wohl letztlich schlicht um den Wunsch, einer Tochter ein Pferd für 17 500 Euro zu kaufen — obwohl sie sich das nicht leisten konnte. Dem Gericht erklärte sie: Ein Bekannter, den sie nicht nenne, habe zugesagt, den Kaufpreis zu übernehmen und der Tochter auch Reitunterricht zu zahlen - wenn sie nur ihre Schulden los würde. Die bestanden laut Staatsanwaltschaft übrigens aus Kleinbeträgen wegen Bestelllungen. „In Not war die Angeklagte nicht“, stellte die Staatsanw ältin fest. So lange das Urteil nicht rechtskräftig wird, bleibt die Angeklagte in Untersuchungshaft wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr.