Haan: Rathaus - Skandal um Datenschutz?

Ein Ratsbeschluss soll Auskunft über die Personalkosten der Stadtverwaltung geben. Ein anonymer Schreiber will Staatsanwaltschaft eingeschaltet haben.

<strong>Haan. Glaubt man einem anonymen Briefschreiber, geht im Haaner Rathaus die Angst um - die Angst vor Stellenabbau und vor Kooperationen zur Kostensenkung. Beides werde - so der unbekannte Verfasser - von der CDU-Fraktion im Haaner Stadtrat favorisiert. "Erarbeitet die CDU ihren eigenen Sozialplan?", fragt der Unbekannte, der nicht nur die Presse, sondern auch die Staatsanwaltschaft Wuppertal schriftlich über einen "Datenschutz-Skandal bei der Stadt Haan" informiert hat, weil die CDU die Abrechnungen aller Mitarbeiter angefordert und diese auch erhalten habe.

Im Abstand von sechs Monaten soll der Stadtrat informiert werden

WZ-Nachfragen im Rathaus haben ergeben, dass es einen einstimmig gefassten Beschluss vom 27. März dieses Jahres gibt, in dem die Stadtverwaltung beauftragt wird, im Abstand von jeweils sechs Monaten bestimmte Personaldaten dem Stadtrat mitzuteilen. Brisant: Die Verwaltung soll nicht nur die Personalkosten pro Stelle unter Angabe des Amtes ausweisen, sondern auch die Bezeichnung der Stelle, die eingewiesenen Beschäftigten (also die Namen der Mitarbeiter), die Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe darlegen und auf Sonderbeschäftigungsverhältnisse (Honorarkraft/Praktikant), Zulagen (tariflich/außertariflich), Überstunden (Angabe Teilzeit/Stundenzahl), Befristungen und Altersteilzeit hinweisen. Im Oktober 2007 sollte der Personalkostenbericht laut Beschluss vom März zum ersten Mal vorgelegt werden. Bürgermeister Knut vom Bovert (parteilos) verneint einen Datenschutzskandal in seinem Haus, hat aber ebenso wie die Amtsleiter im Rathaus gestern Morgen bei der wöchentlichen Besprechung erhebliche Bedenken angesichts des Umfangs des Ratsbeschlusses angemeldet. "Wir wollen den Personalkostenbericht heute von der Tagesordnung des nicht-öffentlichen Teils der Ratssitzung nehmen und ihn erst der Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen vorlegen", sagte vom Bovert, obwohl die Datenschutzbeauftragte im Haaner Rathaus keine Bedenken geäußert habe. "Der Stadtrat hat einen Anspruch auf gewisse Interna des Rathauses und ist natürlich auch gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt der Bürgermeister.

Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz ist am 7. November in dieser Sache ebenfalls eine Beschwerde eingegangen - nicht anonym. "Wir haben die Stadt Haan um eine Stellungnahme zu diesem Fall gebeten", sagt Nils Schröder, Sprecher der Landesbeauftragten, auf WZ-Nachfrage. Seine Behörde könne in etwa drei Wochen etwas zu dem Haaner Ratsbeschluss sagen.

Der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Alfons Grevener konnte gestern auf WZ-Nachfrage den Eingang des anonymen Schreibens in seiner Behörde nicht bestätigten. "Ich kann dazu nichts sagen", sagte er auf WZ-Nachfrage.