Haan: Schleckerräuber droht Sicherheitsverwahrung

3-jähriger Angeklagter verbrachte schon 7,5 Jahre im Gefängnis.

Haan/Wuppertal. Im Sommer hat er einen Schlecker-Markt und einen Friseursalon in Haan überfallen. Jetzt muss sich der 33-Jährige für seine Taten vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten. Angeklagt ist er wegen schweren Raubes, doch steht für den Delinquenten weit mehr auf dem Spiel.

Aufgrund seiner unzähligen Vorstrafen und seines jahrelangen Drogenkonsums wird das Gericht in seinem Urteil auch über eine Therapie und eine Sicherungsverwahrung entscheiden. Die hätte zur Folge, dass er auch nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe für unbestimmte Zeit in staatlicher Obhut verbleibt.

Grundlage für derart schwerwiegende Entscheidungen liefert das Gutachten eines Sachverständigen. Gut drei Stunden rollte der Facharzt für Psychiatrie und Nervenheilkunde am Freitag minutiös den Lebenslauf, die Persönlichkeitsstruktur und die Straftaten des Angeklagten vor dem Gericht auf.

Mit gesenktem Kopf verfolgte der 33-Jährige sein Leben aus Sicht des Arztes. Und der fand deutliche Worte. Die Sozialisation des Angeklagten sei gescheitert, er habe keinerlei Lebenskonzept entwickelt, und das gestörte Verhältnis zu seiner Mutter - sie hätte ihren Sohn lieber abgetrieben, habe ihn seit Kindertagen geschlagen und abgelehnt - sei Wurzel seiner dissozialen Persönlichkeit. Hieraus wiederum resultierten seine Drogensucht und sein kriminelles Verhalten.

Die Frage, ob der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war, beantwortete der Sachverständige deutlich: "Der Mann war bei beiden Taten in vollem Umfang schuldfähig." Trotz seiner Drogensucht habe er nicht unter Drogeneinfluss gestanden, auch lägen keine psychiatrischen Erkrankungen vor. Seine weiteren Empfehlungen an das Gericht: Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie die Drohung einer Sicherungsverwahrung, wenn er an der Therapie scheitert.

"Wenn er nicht von den Drogen los kommt, dann sind weitere Straftaten wie Raub und Gewalt wahrscheinlich", so der Gutachter. Eine bloße Gefängnisstrafe habe bei ihm bisher keine Besserung bewirkt - insgesamt 7,5 Jahre verbrachte der 33-Jährige schon hinter Gittern. "Ein Prozess, wie dieser und die Drohung einer Sicherungsverwahrung wird ihn sicher beeindrucken."

Das Urteil wird am 19. Dezember erwartet.