Hochdahl: Wer in die Steinfalle tappt, darf sich nicht beschweren

Eine Frau brach sich den Arm und wollte Schmerzensgeld. Keine Chance – musste sie erfahren.

Hochdahl. Geschätzt wird sie auf Mitte 60. Tatsächlich ist Christa Hofmann bereits 72 Jahre alt. Der Unterschied zwischen optischem Eindruck und registriertem Geburtsdatum spricht dafür, dass sie sich gut gehalten hat. Und so fühlt sich die passionierte Wanderin auch: "Ich bin noch gut zu Fuß."

Diese Selbsteinschätzung ist für das Folgende erheblich: Trainierte Beine und sicherer Gang bewahrten Christa Hofmann am 12.Dezember vorigen Jahres nämlich nicht davor, auf dem Hochdahler Markt von einer der Stolperfallen im Natursteinpflaster aus dem Tritt gebracht und zu Boden geworfen zu werden. Sie brach sich den rechten Arm, der in den folgenden vier Wochen von Gips stabilisiert werden musste. "Da war ich schon der Meinung, dass mir Schmerzensgeld zusteht", sagt Hofmann.

Um ihre Interessen gegen die Stadt juristisch profund vertreten zu lassen, engagierte sie eine Rechtsanwältin. Die heißt Ute Jarzebski und ist mit dem Thema bestens vertraut: Die Kanzlei der Juristin liegt am Hochdahler Markt. "Ich kenne hier einen Orthopäden, der schon viele Patienten hatte, die auf dem Markt gestürzt sind", sagt sie.

Dass die Pflasterung ein Gesundheitsrisiko darstellt, ist nicht neu - und genau deshalb erhält Christa Hofmann auch keinen Euro Schmerzensgeld. "Wenn man weiß, dass es marode ist, muss man besonders vorsichtig sein", so Jarzebski. Das ist nicht etwa ihre persönliche Meinung - die deckt sich zu 100 Prozent mit der ihrer Mandantin -, sondern der Tenor von Urteilen, die in ähnlichen Fällen ergangen sind.

"Das Gericht stellt die Frage, ob die Frau alles getan hat, um den Sturz zu vermeiden", so die Anwältin. Diesen Anspruch an die Beweisführung könne erfahrungsgemäß kein Kläger erfüllen. Wegen dieser Aussichtslosigkeit des Vorhabens habe sie ihrer Mandantin geraten, die Klage gegen die Stadt nicht weiter zu betreiben. "Diesem Rat werden wir folgen", sagt Hofmann, die immer noch leicht unter den Sturzfolgen leidet.

Auf diesen Fall angesprochen, unterscheidet Verwaltungschef Arno Werner zwischen menschlicher und juristischer Seite. "Rechtlich ist es so, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ich Schadensersatz erhalte, bei versteckten Mängeln größer ist als auf dem Hochdahler Markt, wo die Schäden bekannt sind."

Es sei allerdings nicht in Ordnung, wenn Christa Hofmann von der Verwaltung lediglich lapidar darauf hingewiesen worden sei, über die Stolpergefahr informiert gewesen sein zu müssen.

Ab September soll endlich an der Minimierung des Risikos gearbeitet werden. Werner sagte am Freitag, dass dann mit der Sanierung des Marktes im Bereich der Karschhauser Straße begonnen werde.

Der ursprüngliche Plan, bis Weihnachten dieses Jahres fertig zu sein, war wegen Personalproblemen im Planungsamt ungültig erklärt worden.