Im Wald besteht für Besucher „allgemeines Lebensrisiko“

Der Kreis erklärte auf einer Diskussionsveranstaltung, wann die Verkehrssicherungspflicht geboten ist.

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Mettmann. Wer heute durch das Neandertal fährt, kann nur noch erahnen, dass an den Hängen noch vor wenigen Jahren viele hohe Bäume standen. Der Kreis begründete den radikalen Kahlschlag mit der Verkehrssicherungspflicht. Doch nicht nur im Neandertal, auch an vielen anderen Stellen werden Bäume am Straßenrand gefällt. Warum, wieso — fragen sich oft die Bürger. Der Landschaftsbeirat des Kreises hatte deshalb eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung organisiert.

Unter dem Motto „Baum ab“ war das Thema die Verkehrssicherung an Wegen und Straßen. Zunächst führte Georg Görtz, Leiter des Planungsamtes, in die Problematik der Verkehrssicherungspflicht (VSP) ein. Rechtliche Vorgaben standen dabei im Vordergrund. Im Wald besteht für den Waldbesitzer zunächst einmal keine VSP, da der Wald Natur ist und mit sogenannten waldtypischen Gefahren zu rechnen ist. Sie sind als allgemeines Lebensrisiko in Kauf zu nehmen. Stichwort „Betreten auf eigene Gefahr“.

VSP besteht dagegen bei atypischen, also menschengemachten Gefahren, wie einem schlecht gesicherten Holzstapel. Auch auf Waldparkplätzen, Kinderspielplätzen im Wald oder Bänken besteht VSP, denn hier wird der Besucher implizit zum Aufenthalt eingeladen. An öffentlichen Straßen und Wegen besteht stets VSP. Mithilfe der einzelnen Rechtsvorschriften konnte Görtz begründen, warum der Kahlschlag die einzige Möglichkeit war, die Verkehrssicherheit im Neandertal wiederherzustellen.

Die anderen Experten, namentlich Forstwirtin Kirstin Nieland und Reinhart Hassel vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, zeigten dann anschauliche Beispiele für mögliche Gefahrenquellen an Bäumen. Dazu gehören Risse an Druckzwieseln (Y-förmige Stammgabelungen), morsche Stämme und Äste durch Pilz- oder Insektenbefall und unsichere Standorte. Besteht VSP, so müssen die Bäume in bestimmten Abständen (meist 18 Monate) von einer „Maßstabsperson“ kontrolliert werden. Es genügt eine Sichtkontrolle vom Boden aus oder mit einfachsten Werkzeugen (Diagnosehammer).

Die Sorgfaltspflicht befreit den Waldbesitzer zwar von einigen Naturschutzgeboten, dennoch müssen Maßnahmen immer verhältnismäßig sein. Bäume seien Lebewesen und Lebensraum für Vögel und Insekten, auch tote Bäume. Nicht zuletzt seien sie ein Wirtschaftsfaktor.