Stadt will in der Musikschule weiter Personal abbauen

Die Zahl der Lehrkräfte soll weiter reduziert werden. Die Fachverwaltung ist aber gegen eine Schließung.

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Mettmann. Bis 2018 sollen 2,1 Vollzeitstellen in der Musikschule eingespart werden. Die städtische Musikschule steht auf dem Prüfstand. Grund: Die Stadt muss Geld einsparen. Da die Musikschule keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Einrichtung ist, kann sie kritisch unter die Lupe genommen werden. Ja, sogar eine Schließung ist rein rechtlich möglich. Die Verwaltung hat jetzt für den Schul- und Kulturausschuss eine umfangreiche Vorlage erstellt, in der verschiedene Zukunftsszenarien beleuchtet werden.

„Mit dieser personellen Konstellation wäre die Musikschule trotz Personalkostenersparnis zukunftsfähig“, heißt es in dem Papier. Und wie geht’s weiter? Der stellvertretende Leiter der Musikschule, Karl Heinz Kensche, wird im Jahr 2018 in den Ruhestand gehen. Sollte dann eine Schließung der Musikschule im Raum stehen, werde es schwierig sein, genügend Honorarkräfte zu finden, sagt Hinterthür. Und die bisherigen „freien Mitarbeiter“ würden vermutlich der Musikschule den Rücken kehren, da eine Perspektive auf Weiterbeschäftigung ziemlich aussichtslos ist.

Die Verwaltung hat geprüft, welche anderen Möglichkeiten es gebe, eine Musikschule in Mettmann anzubieten:

Gründung eines Trägervereins Keine Alternative: Der Verwaltung ist derzeit keine Initiative bekannt, die bereit wäre, einen Trägerverein zu gründen und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko auf sich zu nehmen.

Gründung einer Stiftung Keine Alternative: Der Verwaltung ist keine Stiftung bekannt, die als Kapitalgeber für die Trägerschaft der Musikschule in Frage käme.

Betrieb in Eigenverwaltung Keine Alternative: Die derzeitigen Mitarbeiter haben an einem solchen Modell kein Interesse. Sie würden damit ihren Status als Arbeitnehmer der Stadt Mettmann verlieren. Damit geht ihre sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) verloren.

Fazit: Das Konzept bedeutet, das am Ende vier hauptamtliche Kräfte übrig bleiben, die die einzelnen Instrumentenbereiche der Musikschule leiten und den Einsatz der Honorarkräfte koordinieren. Damit wäre der fachlich qualifizierte Bestand der Musikschule gesichert.