Mettmann Lösung für Wanderweg in Sicht

Mettmann. · Der in Höhe Winkelsmühle unterbrochene Wanderweg A1 im Neandertal hatte die Gemüter erregt. Jetzt ist eine Lösung gefunden – mit Zustimmung von Naturschützern. Die provisorische Umleitung wird dauerhaft etabliert.

 Die Eigentümer verhinderten mit einem Zaun den weiteren Durchgang zum Wanderweg.

Die Eigentümer verhinderten mit einem Zaun den weiteren Durchgang zum Wanderweg.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Seit dem zweiten Mai-Wochenende ist der Wanderweg A1 in Höhe Winkelsmühle unterbrochen. Die Privateigentümer wollten sich nicht mehr in die Fenster gucken lassen (die WZ berichtete). Vorausgegangen war ein langer Rechtsstreit, der mit dem Erwerb des denkmalgeschützten Gebäudes 2001 begonnen hatte. Der Kreis Mettmann, dem die umliegenden Flächen gehören, hat keine Handhabe gegen die Privatinteressen der Eigentümer, obwohl der Wanderweg A1 beziehungsweise X30 zu den Entdeckerschleifen des Neanderland-Steigs gehört und täglich von hunderten Spaziergängern genutzt wird. Nun wurde eine Alternativlösung gefunden: Die provisorische Umleitung, die wie eine Art Umleitung um das Privatgelände herumführt, soll dauerhaft etabliert werden. Das beschloss jetzt der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde, dem auch Vertreter von Naturschutzverbänden angehören. Die Entscheidung galt als heikel, da das betroffene Areal in einem Naturschutzgebiet liegt.

Öffentlicher Wanderweg darf
laut Wegerecht entfernt werden

Die Eigentümer der Winkelsmühle hatten ihre Maßnahme im Mai damit erklärt, dass viele Passanten ihre Privatsphäre missachteten, Türen öffneten oder durch die Fenster schauten. Durch den Corona-Lockdown sei der Wanderverkehr vor ihrer Haustür nochmals gestiegen, weil die Menschen auf Freizeitaktivitäten auswichen, die noch erlaubt waren.

„Den Weg zu entfernen war gutes Recht der Eigentümer. Das kann man gut, oder wie wir nicht so gut finden, aber man muss es akzeptieren“, erklärte jetzt Kreis-Umweltdezernent Nils Hanheide dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Das Wegerecht sehe vor, dass ein öffentlicher Wanderweg, der über Privatgrund führt, zwar nicht gesperrt, aber ersatzlos entfernt werden darf. Damit erlischt das im Landesnaturschutzgesetz NRW verankerte Betretungsrecht für die Allgemeinheit zum Zwecke der Naherholung.

Aufgrund der starken Frequentierung des Wanderweges hatte die Kreisverwaltung umgehend nach alternativen Routen gesucht. Das Problem: Kilometerlange Umwege sind den Spaziergängern nicht zuzumuten, aber neue Wege dürfen im Naturschutzgebiet auch nicht angelegt werden. Die Lösung ist nun, einen vorhandenen Wirtschaftspfad, der als Zufahrt für Landschaftspfleger genutzt wurde, als Umleitung auszuweisen.

Von Süden kommend geht der Weg hinter der Brücke links ab, um die Schutzhütte des Kreises herum und dann nach Norden entlang der Grundstücksgrenze bis zur zweiten Brücke. Mit dem Beschluss des Beirats auf „Befreiung“ darf der Kreis den Pfad jetzt zum dauerhaften Wanderweg ausbauen. Die Interessen der Öffentlichkeit am Naherholungsgebiet überwiegen das öffentliche Interesse am Landschaftsschutz.

„Wir werden Rindenmulch auslegen, um den Weg auch im Herbst und Winter trocken zu halten, und behalten uns die Option auf einen Stichweg in Richtung Mühle vor“, erklärte Georg Görtz, Leiter des Planungsamtes. Die Winkelsmühle ist als älteste Mühle und einer von nur zwei Orten von „regionaler kultureller Bedeutung“ im Kreis Mettmann (laut Regionalplan) von großem Interesse für die Öffentlichkeit. Eingetragene Denkmäler müssen nach Denkmalschutzgesetz öffentlich einsehbar sein. Ein kurzer Stichweg soll daher ab September vom neuen Wanderweg zu einem Aussichtspunkt führen, der einen Blick auf das historische Gebäudeensemble ermöglicht. „Diese Lösung ist ein Glücksfall für uns. Ich mag mir nicht ausmalen, was passieren würde, wenn sich alle Wanderer eigene Wege durch die Biotope suchen würden“, so Nils Hanheide.