Mobilität im Kreis Mettmann Kreis fördert Kauf von E-Lastenfahrrädern

Kreis Mettmann · Der Kreis nimmt 500.000 Euro in die Hand, um die Mobilitätswende voranzutreiben. Bis zu 1000 Euro pro Haushalt gibt es beim Kauf eines elektrischen Lastenfahrrads.

 Der Kreis Mettmann würde mehr Lastenfahrräder auf den Straßen begrüßen.

Der Kreis Mettmann würde mehr Lastenfahrräder auf den Straßen begrüßen.

Foto: dpa/Sina Schuldt

(Red/tpp) Der Kreis Mettmann startet ein Förderprogramm zur Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern für Privatpersonen. Mit einem Budget von insgesamt 500 000 Euro werden Bürger unterstützt, die sich ein neues Lastenrad mit elektrischer Antriebsunterstützung kaufen möchten. Das Förderprogramm sei Teil des Engagements des Kreises für nachhaltige Mobilität und solle dazu beitragen, die Auswirkungen des Individualverkehrs zu reduzieren, heißt es in einer Mitteilung. Die finanzielle Unterstützung solle Anreize schaffen, auf nachhaltige Mobilität umzusteigen, um den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu senken. Dies würde auch die Lebensqualität im Kreis verbessern, glaubt Sebastian Kock von der Stabsstelle Klimaschutz.

Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal 1000 Euro pro Fahrrad, gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann. Die Förderung gilt ausschließlich für serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit standardisierten Aufbauten zum Transport, die eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm oder eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm erlauben. Neben dem Kauf wird auch das Leasing eines E-Lastenrades mit vertraglich vereinbarter Eigentumsübertragung gefördert.

Anträge können ab sofort digital auf der Webseite des Kreises Mettmann www.kreis-mettmann.de unter dem Suchbegriff „E-Lastenfahrräder“ gestellt werden. Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag über das E-Lastenfahrrad einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids können der Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden. E-Lastenfahrräder, welche vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, werden nicht gefördert. Die detaillierten Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie auf der Internetseite des Kreises www.kreis-mettmann.de zu entnehmen. Ebenfalls findet sich dort eine Liste mit allen lokalen Fahrradhändlern des Kreises Mettmann, in denen Interessierte die entsprechenden E-Lastenfahrräder kaufen können.

(tpp)