Diskussion um Windkraft in Mettmann Bürgerinitiative Windstill appelliert an den Regionalrat

Mettmann · Ein Protestbrief richtet sich gegen zwei geplante Windkraftgebiete in Mettmann.

Protest der Anwohnerinnen und Anwohner am Löffelbeckweg gegen die Windkraftpläne.

Foto: Dirk Neubauer

(dne) Die Bürgerinitiative Windstill hat sich mit einem Schreiben direkt an die Mitglieder des Regionalrats gewandt. Sie müssen über die 18. Änderung des Regionalplans entscheiden, voraussichtlich bis zum Jahresende. Mit dieser Änderung sollen nördlich von Mettmann zwei Gebiete mit zusammen rund 50 Hektar als Windkraftgebiete ausgewiesen werden. Diese beiden Zonen, Met01 und Met02 genannt, sollen ganz aus dem Regionalplan gestrichen werden, fordert die Bürgerinitiative in ihrem Schreiben.

Wohnqualität und
Umwelt beeinträchtigt

Nach einer Darstellung des Protests vor Ort kommen die Bürger auf die fünf Gründe zu sprechen, aus denen sie gegen Windkraftanlagen an dieser Stelle sind. Unter der Ziffer eins verweisen darauf, dass der Umweltbericht der Bezirksregierung Düsseldorf für 7 der 177 ausgewiesenen Flächen zu dem Schluss komme, dass eine vergleichsweise „hohe Betroffenheit des Schutzkriteriums Wohnen“ bestehe. Zu diesen sieben Gebieten gehören beide Mettmanner Flächen. Zudem werde vor erheblichen Umweltauswirkungen gewarnt.

Anschließend kritisiert die Bürgerinitiative, dass die vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen Windrädern und den nächsten Wohngebäuden von 450 Metern nicht eingehalten werden würden. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Bürger in Außengebieten schlechter gestellt werden sollen als Bewohner von Wohnsiedlungen.

Unter der Ziffer drei wird der Abrieb von Mikroplastik an den Rotoren aufgeführt. Die Bürgerinitiative Windstill verweist an dieser Stelle auf den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Dieser habe bei deutlich niedrigeren Rotoren als heute im Jahr 2020 mit einem Abrieb pro Windrad von 1,125 Tonnen Mikroplastik gerechnet.

Weitere Beeinträchtigungen ergäben sich durch den Einsatz klimaschädlicher Chemikalien in den Schaltanlagen sowie die Dauerbeschallung der Anlieger. Durch die Windkraftgebiete werde ein Naherholungs- und teilweise Landschaftsschutzgebiet zerstört, dass von vielen Menschen der Region bis hin zur Stadt Düsseldorf genutzt werde. Schließlich verweise der Kreis Mettmann in seiner gesonderten Stellungnahme auf eine lückenhafte Auswertung von Daten der Landesanstalt für Umwelt LANUV sowie einer fehlerhaften Berücksichtigung schützenswerter Tierarten.

WKA-Gegner sind für 1000 Meter Mindestabstand zu Siedlungen

Die Bürgerinitiative verweist auf andere Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen, die einen Mindestabstand von 1000 Meter zu Windkraftanlagen wieder eingeführt hatten. Hinzu komme, dass das Lan NRW in den Windkraftausweisungen einen erheblichen Puffer von 835 Hektar ausgewiesen habe. Es sei daher möglich, alle sieben als problematisch eingestuften Flächen, darunter die beiden in Mettmann, mit einer Gesamtgröße von 65 Hektar zu streichen.