Für manche Familien in Mettmann wird es teurer Mehreinnahmen durch neue Kitabeiträge

Mettmann · Einige Familien werden entlastet, andere müssen hingegen deutlich mehr bezahlen.

Verwaltung und Politik in Mettmann diskutieren über die Förmchen für die neuen Kitagebühren.

Foto: dpa/Uwe Anspach

(dne) Zwei Jahre nach der ersten Empörungswelle haben Politik und Verwaltung in Mettmann damit begonnen, über neue Kitabeiträge zu diskutieren. Dazu hat die Verwaltung zwei Vorschläge vorgelegt. Variante 1 würde der Stadt eine Mehreinnahme von einer knappen Viertelmillion Euro pro Jahr einbringen. Bei der Variante 2 wären Mehreinnahmen von gut 54 000 Euro zu erwarten. Das Ziel, vor allem Familien mit höheren Einkommen zusätzlich zu belasten, konnte die Verwaltung nicht durchhalten. Auch in den niedrigen Einkommen müssten teils einige Euro mehr als bisher gezahlt werden. Nach einem Ratsbeschluss in diesem Jahr könnten die Bescheide über neue Kitabeiträge zum 1. August 2025 zugestellt werden.

In Mettmann gibt es 18 Kitas plus die Angebote der Kindertagespflege. Die Verwaltung spricht in ihrer Vorlage von 1652 Plätzen für Mädchen und Jungen. Für 70 Prozent von ihnen würden aus diversen Gründen keine Beiträge erhoben. Gesetzlich festgelegt sei ein Beitragserlass für Familien mit niedrigen Einkommen und ein Erlass der Elternbeiträge zur Kinderbetreuung in den beiden letzten Jahren vor der Einschulung. Betroffen von neuen Kitagebühren wären demnach jene 491 Plätze, für die Eltern zurzeit zahlen. Außerdem muss entschieden werden, ob 261 Geschwisterkinder wie bislang kostenfrei bleiben oder ob demnächst auch für sie gezahlt werden muss.

Nur noch eine Beitragshöhe für gesamte Betreuungszeit

Verabschieden möchte sich die Verwaltung von der Unterscheidung der Beiträge nach der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) und über drei Jahren (Ü3). Eltern sollen künftig nur noch eine Beitragshöhe für die gesamte Betreuungszeit zahlen. Hierfür nennt die Verwaltung eine Reihe von externen Gründen wie die Frauenförderung, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Fachkräftemangel. Zudem wäre die Arbeit für die Verwaltung leichter.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Beitragsstaffeln für die Kinderbetreuung beinhalten diese Änderungen: Die Beitragsbefreiung reicht bis zu einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro, bislang lag diese Grenze bei 25 000 Euro. Und: Am oberen Ende der Staffelung gibt es eine neue Stufe. Bislang begann die höchste Stufe ab einem Jahreseinkommen über 130 000 Euro. Künftig soll es eine Preisstaffel bis zu einem Jahreseinkommen von 150 000 Euro geben. Und eine weitere für Eltern oder Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von mehr als 150 000 Euro. Der prozentuale Anteil der Kitagebühren zum Familieneinkommen steigt zum einen mit dem Umfang der Betreuung in Stunden. Und, natürlich, mit der Höhe des Einkommens.

Die Variante 1 beginnt mit einer monatlichen Belastung von 31 Euro ab einem Jahreseinkommen von 30 001 Euro und einem 25-Stunden-Platz. Die Beitragsstaffel endet bei einem Monatsbeitrag von 937 Euro bei einem Jahreseinkommen von über 150 000 Euro und einem 50-Stunden-Platz.

Die Variante 2 beginnt mit einer monatlichen Belastung von 15 Euro ab einem Jahreseinkommen von 30 001 Euro und einem 25. Platz. Sie endet bei einer monatlichen Belastung von 875 Euro bei mehr als 150 000 Euro Jahreseinkommen und einem 50-Stunden-Platz.

Sollte die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder gestrichen werden, schätzt die Verwaltung, dass für zirka 100 Kinder erstmals Beiträge gezahlt werden müssten. Dann kämen bei der Variante 1 rund 112 000 Euro, bei der Variante 2 rund 55 000 Euro hinzu.