OGS-Gebühren in Grefrath Vergünstigungen für Geschwisterkinder sollen bleiben

Grefrath · Der Schulausschuss sprach sich einhellig gegen einen Vorschlag der Grefrather Verwaltung aus.

Nach der aktuellen Fassung kann für ein Geschwisterkind lediglich der halbe Beitrag erhoben werden.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(ure) Der Grefrather Schulausschuss hat sich einhellig gegen den Vorschlag der Gemeindeverwaltung ausgesprochen, bei der Anpassung der Beiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich die Berücksichtigung von Geschwisterkindern entfallen zu lassen. Nach der aktuellen Fassung gilt, dass beispielsweise für ein Geschwisterkind lediglich der halbe Beitrag erhoben wird. Im Entwurf der Verwaltung fehlt dieser Passus. Unter dem Strich würde dies bedeuten, dass für jedes Kind der volle Beitrag gezahlt werden müsste.

Die letztmalige Anpassung der Beiträge für die OGS liegt gut zehn Jahre zurück, genau gesagt erfolgte sie am 8. April 2015. Dem Schulausschuss lag nun der Entwurf der Gemeindeverwaltung vor. Der Ausschussvorsitzende Alexander Kättner (CDU) betonte, dass die Beitragserhöhungen durchaus als moderat zu bezeichnen sind. Sie seien notwendig, schon deshalb, weil es für die Gemeinde eine große Kraftanstrengung sei, das Angebot der OGS aufrecht zu halten.

Anpassung der Beiträge
sei notwendig

Angepasst wurde im Entwurf auch die soziale Staffelung. Einige Beispiele: Bis zu einem Jahreseinkommen von 16 000 Euro bleibt die OGS beitragsfrei, bis zu 26 000 Euro sind es monatlich 40 Euro (zehn Euro Erhöhung), hinauf bis zu einem Jahreseinkommen über 156 000 Euro, hier sind es 228 Euro monatlich.

Kättner betonte zudem, dass die Anpassung angesichts der Kassenlage notwendig sei. Wichtig war dem Ausschussvorsitzenden zu erwähnen, das die Anpassungen nichts mit dem neuen Träger der OGS, der geg euregio GmbH (100-prozentige Tochtergesellschaft der Katharina Kasper ViaNobis GmbH unter dem Dach der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper) zu tun habe. Er sei lediglich eine zeitliche Überschneidung der Ereignisse zu beobachten.

Berrit Liebisch, Rektorin an der Gemeinschaftsgrundschule Grefrath, stimmte dem zu, sah die Problematik jedoch an dem Wegfall der Vergünstigungen für ein zweites oder drittes Geschwisterkind. „Wir haben Familien, die zwei oder drei Kinder zur OGS bringen. Für diese Familien ist es eine gravierende Erhöhung.“ Stefan Röttges, Leiter des Fachbereichs Schule, erklärte: „Ermäßigungen wie Geschwisterkinder sind von der rechtlichen Seite her eine Kann-Regel.“ Diese Regel ermesse die Gemeinde unter Berücksichtigung der Haushaltslage: „Deshalb haben wir die Vergünstigungen für Geschwister entfallen lassen.“ Im Entwurf – wie Kättner betonte.

Denn die Fraktionen im Schulausschuss sprachen sich dagegen aus, dass die Geschwisterregelung in Zukunft entfallen soll. Nächster Termin für die Debatte ist der Haupt- und Finanzausschuss am 28. Mai. Die letztendliche Entscheidung fällt im Rat am 12. Juni.

(ure)