Justiz in Mettmann Verfahren zur Traglufthalle schwebt noch
Mettmann · Ob die Traglufthalle zur Unterbringung von Menschen geeignet war, ist ungeklärt.
(dne) Nach Auskunft eines Sprechers des Landgerichts Wuppertal gibt es nach Kenntnis des Gerichts zurzeit noch keine neue Entwicklung im Rechtsstreit um Mietzahlung der von der Stadt nie genutzten Traglufthalle für Geflüchtete. In Zivilverfahren vor dem Landgericht träten die Streitparteien dann an die zuständige Kammer heran, wenn es keine anderen Einigungsmöglichkeiten mehr gebe. Da es sich um Zivilverfahren handele, werde die Kammer von sich aus nicht aktiv werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Offenbar befänden sich die beteiligten Parteien zurzeit noch in einer Klärungsphase.
Zur Erinnerung: Mitte August 2023 lag das schriftliche Gutachten zur Nutzbarkeit der damals auf der Sportanlage Auf dem Pfennig aufgebauten Traglufthalle vor. Im Beweissicherungsverfahren geht es um die Frage, ob die Traglufthalle sowohl im Sommer als auch im Winter geeignet war, um dort Menschen unterzubringen. Im Streit um die noch ausstehenden Zahlungen sah sich der Vermieter der Halle, Paranet Deutschland GmbH, „voll bestätigt“. Wörtlich teilte im August Paranet mit: „In dem nun vorliegenden Gutachten heißt es, ‚die Traglufthalle ist geeignet, Menschen als Notunterkunft entsprechend zu beherbergen’.“
Der Justiziar der Stadt, Richard Bley, widersprach: „Dies lesen wir aus dem Gutachten nicht heraus.“ Darin werde unter anderem ausgesagt, dass die Auf dem Pfennig aufgebaute Traglufthalle allenfalls zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten geeignet gewesen sei. In dem Vertrag mit Paranet sei aber nicht von einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete die Rede gewesen. Die Halle sei von der Stadt Mettmann als „Dauereinrichtung“ für zwölf Monate angemietet worden. Bley sagte damals: „Das Gutachten ist interpretationsfähig. Wir haben als Stadt noch einige Fragen an den Gutachter.“
Offenbar dauert die Klärung dieser Fragen noch an. Unter Rechtsexperten gilt es als möglich, dass sich die Streitparteien am Ende außergerichtlich einigen könnten. Erst wenn die Beteiligten keine Möglichkeit dazu sähen, wäre wieder das Gericht an der Reihe. Erst dann würde die Kammer einen Hauptverhandlungstermin ansetzen. Und bei der richterlichen Klärung der Streitfragen zur Traglufthalle würde das Gutachten eine entscheidende Rolle zur Urteilsfindung spielen.