Bei Kerzenflamme eingeschlafen Brand durch Kerzenflamme

Mettmann/Wuppertal · Ein Mettmanner wurde wegen Brandstiftung verurteilt. Nun wehrt er sich vor dem Berufsgericht.

Durch die Flamme einer Kerze soll das Feuer in dem Mehrfamilienhaus entstanden sein.

Durch die Flamme einer Kerze soll das Feuer in dem Mehrfamilienhaus entstanden sein.

Foto: dpa/Jessica Lichetzki

In der Nacht des 17. April 2022 hatte es in einem Mehrfamilienhaus in Remscheid gebrannt. Das Feuer war in einer Wohnung in der dritten Etage ausgebrochen, in der der angeklagte Mettmanner zur Tatzeit gewohnt hat. Der 47-Jährige soll den Brand nicht nur fahrlässig herbeigeführt, sondern es auch versäumt haben, den Notruf zu wählen und die Nachbarn zu warnen. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung durch Unterlassung zu drei Jahren Haft verurteilt. Er soll die Tat mit 3,5 Promille im Blut, und damit im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen haben. Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt war angeordnet worden. Nun wehrt sich der Mettmanner im Berufungsprozess am Landgericht Wuppertal gegen das Urteil. Er habe es keineswegs unterlassen, die Nachbarn zu warnen. Auch der juristisch erzwungene Alkoholentzug sei sinnlos.

In der Tatnacht am Ostersamstag 2022 waren Rettungskräfte gegen 1.27 Uhr zum Brandort geeilt. Feuerwehrleute hatten den Rettungseinsatz durchs Treppenhaus abbrechen müssen und waren kurz darauf über eine Drehleiter ins Haus gelangt. Dort hatten sie den Angeklagten hinter seiner Wohnungstüre liegend vorgefunden, mit einer Flasche in der Hand. Ein Mann aus der Wohnung nebenan sei ebenfalls auf diesem Weg gerettet worden. Die anderen Mieter des Hauses, darunter auch Kinder, hatten sich zuvor selbst in Sicherheit gebracht. Sie wurden in einem Linienbus betreut. Mehrere Nachbarn sprachen im Zeugenstand trotz der Vorkommnisse wohlwollend über den Angeklagten. Der habe sie schon mal um etwas zu essen und zu trinken gebeten, sie hätten es ihm gegeben. Der Mann sei freundlich gewesen, habe aber kraftlos und „wie tot“ gewirkt.

Schon einmal habe er in der Wohnung ein Feuer ausgelöst

Es sei nicht der erste Feuerwehreinsatz gewesen, den der 47-Jährige verursacht habe. Bereits Monate zuvor soll es einen Vorfall in der Küche beim Braten von Spiegeleiern gegeben haben. Die Pfanne hätten die Feuerwehrleute damals aus der Wohnung getragen. Klar wurde auch: Damals hatte der Angeklagte noch Strom in seiner Wohnung, der sei zum Zeitpunkt des Brandes im April 2022 abgestellt gewesen. Der Angeklagte selbst hat dazu nun gesagt, dass er vorher Mitarbeiter der Stadtwerke nicht in seine Wohnung gelassen habe. In der Tatnacht habe sich der 47-Jährige mit einer Grabkerze zu Licht verholfen. Alkoholisiert sei er beim Lesen eingeschlafen, während die Kerzenflamme sein Mobiliar in Brand gesetzt habe.

Im Rettungswagen hatte er gegenüber einer Polizeibeamtin noch gesagt, dass er sich habe umbringen wollen. Es sei ihm egal gewesen, ob die Nachbarn durch den Brand in Gefahr geraten würden. Kurz darauf beim Haftrichter schilderte er die Abläufe anders: Er sei noch in den Hausflur gelaufen und habe um Hilfe gerufen. Erst dann habe er sich entschlossen, aus dem Leben zu scheiden und sich hinter seine Wohnungstür gelegt. Die Hilferufe hatten Nachbarn auch gehört, im Hausflur gesehen hatten sie ihn aber nicht.

Derweilen hatten sich im Haus dramatische Szenen abgespielt. Ein Zeuge schilderte, dass er trotz des Qualms noch in eine der oberen Etagen gerannt sei, um eine Familie ins Freie zu begleiten. Überall hätten die Rauchmelder Alarm geschlagen und er habe noch gehört, dass der Angeklagte um Hilfe gerufen habe. Da sei dann auch schon die Feuerwehr gekommen, um die Mieter zu retten. Der Prozess wird fortgesetzt.