Pflegeheime können Zimmerquote erfüllen

Einrichtungen müssen ab heute 80 Prozent Einzelzimmer vorhalten. So will es das Gesetz.

Foto: Stephan Köhlen

Mettmann. Die Frist endete gestern. Ab heute müssen stationäre Pflegeeinrichtungen in NRW 80 Prozent ihrer Zimmer als Einzelzimmer anbieten. Ansonsten droht ein Belegungsstopp. Vorlaufzeit gab es genug: Die Quote ist Teil des Wohn- und Teilhabegesetzes, das 2006 auf den Weg gebracht wurde. Laut NRW-Gesundheitsministerium haben rund 550 Einrichtungen im Land die Vorgaben noch nicht umgesetzt. Die Häuser in Mettmann sind größtenteils gut auf die Umstellung vorbereitet.

„Wir haben das Ziel schon vorzeitig erfüllt“, sagt Stefan Wigge, Geschäftsführer des Senioren- und Pflegezentrums St. Elisabeth. In den Jahren 2015 und 2016 habe es große Umbaumaßnahmen gegeben. „Wir haben in einem Erweiterungsbau zwölf neue Einzelzimmer auf zwei Etagen eingerichtet“, erzählt Wigge. Ein Doppelzimmertrakt sei zudem in Einzelzimmer umgebaut worden. „Damit erfüllen wir jetzt eine Quote von 82 Prozent und können dem Ganzen entspannt entgegensehen“, sagt der Geschäftsführer. Die Pflegeplätze sind aktuell auf 58 Einzel- und 13 Doppelzimmer verteilt.

Langfristig geplant wurde auch im Seniorenheim Neandertal. „Wir haben unseren Umbau schon 2012 abgeschlossen“, berichtet der Leiter Wolfgang Schneider. Die Pflegeplätze im Haus des Advent-Wohlfahrtswerks gliedern sich jetzt in 136 Einzel- und 23 Doppelzimmer. „Für uns war die Umsetzung der Quote kein Problem“, sagt Schneider. Er könne aber auch verstehen, dass die Erfüllung der Vorgaben manchen Häusern finanziell schwerer falle.

Am höchsten ist die Einzelzimmerquote im Seniorenpark Carpe Diem. Im Haus gibt es grundsätzlich nur Einzelzimmer, damit die Bewohner ihren Alltag so individuell wie möglich gestalten können. Der Seniorenpark feiert im kommenden Jahr sein zehnjähriges Bestehen. Aktuell stehen 92 Pflegeplätze zur Verfügung.

Das Caritas-Altenstift Vinzenz-von-Paul-Haus verfügt über insgesamt 85 Zimmer. Davon sind 70 Einzel- und 15 Doppelzimmer. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote wird also auch hier erfüllt — ohne, dass ein Umbau nötig war.

Marion Büchel, Leiterin Wohnstift Haus Königshof

Einen anderen Weg geht das Wohnstift Haus Köngishof. Wie die Leiterin Marion Büchel erklärt, hat man sich dort gegen Umbaumaßnahmen entschieden. „Wir sind ein kleines Haus mit 23 Einzel- und fünf Doppelzimmern“, berichtet Büchel. Durch einen Umbau in mehr Einzelzimmer wären zwei Pflegebetten weggefallen. „Das erschien uns nicht sinnvoll. Der Bedarf an Pflegeplätzen ist hoch, selbst wir als kleines Wohnstift haben teilweise bis zu fünf Anfragen am Tag“, sagt Büchel. „Viele Angehörige sind verzweifelt genug, da wollen wir nicht noch Betten kürzen.“ Die Leiterin denkt auch an ihre Mitarbeiter. Bei einem Wegfall von zwei Pflegeplätzen hätte sie Personal entlassen müssen. „Wir haben im Moment 25 Prozent mehr Personal als vorgeschrieben. Bei einer Kürzung um zwei Betten hätte ich das nicht fortführen können.“ In Absprache mit der Heimaufsichtsbehörde und dem Kreis Mettmann hat sich Büchel deshalb entschieden, auf das Pflegewohngeld zu verzichten.