Prostituierte sagt als Zeugin aus

Die 22-Jährige berichtet, dass sie 10 000 Euro Ablöse an den Angeklagten habe zahlen müssen.

Im Landgerichts-Prozess um Raub, Körperverletzung und Vergewaltigung Anfang Januar im Umfeld eines Erkrather Saunaclubs hat das mutmaßliche Opfer (22) als Zeugin den ein Jahr älteren Angeklagten schwer belastet: Der durchtrainierte Mann aus Hamburg habe 10 000 Euro als Ablöse von ihr verlangt, weil sie sich nicht länger für ihn prostituieren wollte. Er habe sich bei einem Streit in seinem Auto einfach ihre Tasche mit 1000 Euro darin genommen, weil sie den geforderten Preis nicht schnell genug zusammen bekam.

Die Polizei hatte den Mann wenig später nach kurzer Fahndung in Unterfeldhaus festgenommen. Im Zeugenstand bestätigte die junge Frau den Wuppertaler Richtern auch die weiteren Vorwürfe gegen den Angeklagten, der bislang schweigt. Sie sagt, es habe oft Streit mit ihm gegeben, weil er „noch eine Freundin“ hatte. Der Vorsitzende Richter, Jochen Kötter, fragte nach: „Waren Sie denn seine Freundin?“ Die 22-Jährige klang nachdenklich, als sie antwortete: „Anscheinend wohl nicht“.

Es sei seine Strafe für sie gewesen, außerhalb Hamburgs arbeiten zu müssen — in Köln, Brüggen und eben in Erkrath. Er habe ihr unterstellt, sie zweige Geld für Drogen ab. Die Zeugin ließ sich, mit einem Anwalt an ihrer Seite, von Richtern, Staatsanwalt und Verteidiger über Stunden befragen. Sie berichtete bereitwillig vom früheren Leben bei ihren Eltern, von wohl 10 000 Euro Schulden aus Handy-Verträgen und davon, dass sie sich eigentlich freiwillig prostituiert hatte, um diesen Berg abzuarbeiten.

Nur wurden die Schulden selbst über Monate nicht weniger: „Alles Geld habe ich ihm gegeben.“ Im Gegenzug habe er sie mit allem Nötigen versorgt. Und am Anfang sei er auch mit ihr ausgegangen. Mit der Aussage der Frau ist klar: Wenigstens von Teilen der mutmaßlichen Tat im Auto des Angeklagten muss es eine Ohrenzeugin geben. Die 22-Jährige hatte mit einem eingeschalteten Handy in ihrer Jacke Verbindung zu einer Kollegin gehalten. Das Gericht wird dem nachgehen.