Stadt wehrt sich gegen Kritik des Bürgerforums

Der Verein soll ein Konzept entwickeln und nötige Unterlagen einreichen.

Mettmann. Die Stadt weist Vorwürfe des Mettmanner Bürgerforums zurück, sie unterstütze das Projekt Overhoffsche Höfe nicht ausreichend. Auf der letzten Sitzung des Forums hatte Vorsitzender Peter Feyen beklagt, dass die Stadt kein integriertes Handlungskonzept für die Gesamtentwicklung der Stadt erarbeitet habe. „Ohne dieses Handlungskonzept gibt es keine Fördermittel. Dann können wir das Projekt vergessen“, hatte Feyen erklärt.

In einer Stellungnahme der Stadt heißt es dazu, dass sowohl der Planungsausschuss als auch die Verwaltung sich eingehend mit dem Projekt befasst und ihre Unterstützung angeboten hätten. „Dabei darf nicht die grundsätzliche Verantwortung des Projektträgers außer Acht gelassen werden, da es sich um eine private Baumaßnahme handelt.“

Die Stadt könne nur unterstützend wirken und in Zusammenarbeit mit dem Investor die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Förderung schaffen. Die Erstellung der Projektunterlagen sei — da es sich um ein privates Projekt handelt — Aufgabe des Investors, einschließlich der Antragsunterlagen für eine öffentliche Förderung.

In Abstimmung mit der Stadt müsse eine entsprechende Konzeption entwickelt und die notwendigen Unterlagen (Planungen, Projektbeschreibungen, Kosten- und Finanzierungsübersicht) erstellt werden.

Der Planungsausschuss hatte im Mai des vergangenen Jahres dem städtebaulichen Konzept zur Neugestaltung der Overhoffschen Höfe zugestimmt und beschlossen, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, sobald das Projekt weiter konkretisiert ist.

Die Voraussetzungen zur Aufnahme des Projektes Overhoffsche Höfe in das Stadtentwicklungsprogramm sowie für einen Beschluss des zuständigen Ratsgremiums über die Förderung oder die Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplans liegen laut Stadt bislang nicht vor.

Auch die beabsichtigte Finanzierung habe eine wesentliche Bedeutung hinsichtlich der Beurteilung der Durchführbarkeit des Projekts“, heißt es abschließend.