Theater: Bürger starten Petition zum Erhalt des alten Königshofs

Das alte Theater soll zum kulturellen Erbe Mettmanns erklärt werden.

Foto: Stefan Fries

Mettmann. Die Zukunft des Königshof-Theaters an der Poststraße ist ungewiss. Mettmanns alter Musentempel, der einmal knapp 1000 Menschen für Theater, Konzerte und Kino Platz bot, ist seit der letzten Vorführung 1978 in einen Dornröschenschlaf gefallen.

Die neue Stadthalle hat den Königshof aufs Abstellgleis manövriert. Jetzt setzen sich Mettmanner Bürger mit einer Petition, die sie im Sozialnetzwerk Facebook gestartet haben, für den Erhalt des Königshofs als kulturelles Erbe Mettmanns ein. Das Königshof-Theater soll nicht nur erhalten, sondern auch wieder bespielt werden Es soll als dauerhafter Veranstaltungsort in Mettmann etabliert werden.

Vor kurzem hatten die Besitzerinnen des alten Theaters, Margarete Papenhoff und ihre Schwestern Gabriele und Ulrike Rosslenbroich im WZ-Gespräch erklärt, dass rund 1,5 Millionen Euro investiert werden müssten, um den Königshof als Theater aufzurüsten.

Die Heizungsanlage ist defekt, die Bühnentechnik veraltet. Zudem kämen immense Anforderungen an den Brandschutz auf einen Investor zu. Die Eigentümerinnen selbst wollen kein Geld in den Königshof investieren, könnten sich aber vorstellen, ihn für Veranstaltungen zu vermieten — oder auch zu verkaufen.

Bisherige Versuche, das alte Gebäude zu vermarkten, stellten sich als schwierig heraus. Bemühungen, den Königshof für eine Fernsehshow zum 30. Geburtstag von RTL an den Privatsender zu vermieten, waren gescheitert.

Lüftungstechnik, Sicherheitsbeleuchtung und viele andere sicherheitsrelevante Einrichtungen seien im Königshof nicht vorhanden, weshalb die Stadt laut Bürgermeister Bernd Günther „den Eigentümern dringend abgeraten hatte, die Veranstaltung durchzuführen“.

Die Initiatoren der Petition zum Erhalt des Königshofs fordern den Rat der Stadt Mettmann auf, zusammen mit den Eigentümerinnen „einen Ist-Zustand des Theaters zu erstellen und die nötigen Vorgaben zur Nutzung bestimmen zu lassen“.

Ein Verkauf an einen Investor sollte zunächst einmal vermieden und eine Abrissgenehmigung bis zur Ausschöpfung aller anderen Optionen verhindert werden, heißt es in der Petition abschließend.