Verwaltung beschließt neue Wettbüro-Steuer
250 Euro pro 20 Quadratmeter werden fällig. Zwei Büros sind betroffen.
Mettmann. Die Stadt Mettmann sucht händeringend nach zusätzlichen Einnahmequellen. Eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, ist in Mettmann gescheitert. Die Fraktionen stimmten dagegen. Wegen der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Mettmann sei es notwendig, alle vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzsituation auszuschöpfen, sagt der kommissarische Kämmerer André Trant. Die Verwaltung schlägt daher eine Wettbürosteuer für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) vor.
Diese neue kommunale Steuer, die auch andere NRW-Städte erheben, so Trant, besteuere das „Vermitteln oder das Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichten.“ Die Höhe der Steuer berechnet sich dabei nach der Betriebsfläche des Wettbüros. Der Städte- und Gemeindebund hat derzeit noch keine Mustersatzung eingepflegt. Trant: Im Schnellbrief wurde jedoch bereits empfohlen, sich derzeit an dem genehmigten Satzungsmuster der Stadt Hagen zu orientieren. Diese Satzung ist bereits in 2014 durch das Ministerium für Inneres und Kommunales für das Land NRW genehmigt worden und dient als Grundlage für den Satzungsentwurf der Mettmanner Beschlussvorlage. Derzeit gibt es in Mettmann zwei Wettbüros, die die Voraussetzungen für eine Wettbürosteuer erfüllen würden. Seit Jahren befindet sich ein Wettbüro auf der Johannes-Flintrop-Straße, ein weiteres ist kürzlich auf der Poststraße eröffnet worden. Ausgehend von den zurzeit vorliegenden Erkenntnissen wäre je nach Steuersatz mit einer Einnahme in Höhe von jährlich 35 000 Euro zu rechnen. Hierzu schlägt die Verwaltung einen Steuersatz in Höhe von 250 Euro je angefangene 20 Quadratmeter Betriebsfläche. (ohne sanitäre Anlagen oder ähnliche Nebenräume) vor. Die Stadt Hagen hat einen Steuersatz in Höhe von 200 Euro, bei der Stadt Dortmund beträgt der Steuersatz 250 Euro. Die Mitglieder des Hauptausschusses begrüßten diese neuen Steuer und votierten mit großer Mehrheit für den Verwaltungsvorschlag.