Wer in der Oberstadt parkt, riskiert immer noch Knöllchen

Rat muss der Umwidmung noch zustimmen. Sitzung ist am 4. Juli.

Foto: Dietrich Janicki

Mettmann. Besucher, die ihr Auto in der Oberstraße abstellen, riskieren immer noch ein sattes Knöllchen von 35 Euro. Das Ordnungsamt schreibt weiter auf. Und dies, obwohl der Planungsausschuss bereits im März beschlossen hatte, die Fußgängerzone in der Oberstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen.

Gastronomen ärgern sich über die Zeitverzögerung. „Unsere Gäste sind stinksauer, werden aufgeschrieben und kommen nicht wieder“, sagt Uschi Blum, Inhaberin des Restaurants „la Pieve“ in der Oberstraße. „Das ist geschäftsschädigend.“

Auf Nachfrage, warum die Änderung so lange dauert, teilte Abteilungsleiter Stephan Kopp von der Verwaltung mit, dass die Mitarbeiterin, die die Umwidmung vornehme, länger erkrankt gewesen sei. Eine unbefriedigende Antwort. Die Frage stellt sich, warum kein anderer Mitarbeiter in der Verwaltung diesen Verwaltungsakt erledigen kann. Der Hauptausschuss hat jetzt in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag die Umwidmung beschlossen, doch der Rat muss in seiner Sitzung am 4. Juli noch zustimmen. Dann können endlich die Schilder ausgetauscht werden und die Autofahrer können in den Parktaschen parken.

Künftig ist die Oberstraße ein verkehrsberuhigter Bereich, so wie in der Straße Am Königshof. Das bedeutet: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das Parken ist in den Parktaschen auch samstags bis 16 Uhr und sonntags erlaubt. Der Markt und die Mittelstraße bleiben Fußgängerzone. Das bedeutet: Ein Befahren dieses Bereiches ist außerhalb der vorgesehenen Lieferzeiten nur mit Sondergenehmigung möglich. Das Parken ist generell verboten.

Zur Erinnerung: Planungsausschuss-Vorsitzender Fabian Kippenberg (CDU), der selbst am Markt wohnt, hatte für die Novembersitzung 2016 einen Änderungsantrag entwickelt, der letztendlich auch in Teilen umgesetzt wurde. Abgelehnt wurde sein Wunsch, auf der Mittelstraße vier weitere Stellflächen einzurichten und die Oberstraße nur für Anlieger zu öffnen. Die Verwaltung hingegen wollte das Schild „Fußgängerzone“ in der Oberstraße beibehalten.

Immer wieder gab und gibt es Ärger um die vorgeschriebenen Parkzeiten. Die Verwaltung hatte diese Regelung offenbar mehrfach gerichtlich überprüfen lassen müssen, da Autofahrer nicht einsahen, ein Knöllchen über 35 Euro zu zahlen, wenn sie beispielsweise samstagnachmittags nach 14 Uhr in die Oberstraße fuhren und ihr Auto auf den „gekennzeichneten Flächen“ abstellten. Das soll nun bald vorbei sein. Ob die Ordnungsbehörde trotz des jetzigen Beschlusses im Hauptausschuss immer noch Knöllchen schreibt, ist unklar.