Anwohner müssen für Laternen zahlen

Klagen gegen einen Bescheid nach dem Kommunalen Abgabegesetz haben kaum Aussicht auf Erfolg, meint die IG Leuchten.

Ratingen. Nach dem verlorenen Prozess gegen die Stadt Ratingen in Sachen Laternenstreit, stellte die IG Leuchten fest, dass Bürger, die gegen einen Bescheid nach dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG) klagen, kaum Chancen auf Erfolg hätten. Bürger in Homberg und Lintorf hatten sich gegen den ihrer Meinung unnötigen Austausch von Laternen in ihren Wohnstraßen gewehrt: Sie wurden von der Stadt für den Ersatz zur Kasse gebeten.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im Januar in einem Musterprozess abschließend festgestellt, dass die KAG-Kostenbescheide der Stadt vier Jahre nach Aufstellen von angeblich „verbesserten“, aber immer noch mit uralter Technik versehenen Leuchten zu Recht ergangen sind. Man habe sich gefragt, ob man in den jahrelangen Bemühungen vielleicht etwas falsch gemacht habe, so Heinz-Günter Grollmann von der IG Leuchten.

Bei der Initiative ist man sich nach intensiver Prüfung der Urteilsbegründung einig: „Nein. Weil ein deutsches Verwaltungsgericht eben nicht prüft, ob eine solche Maßnahme angemessen, erforderlich oder wirtschaftlich war, sondern lediglich die rechtliche Zulässigkeit eines Verwaltungsaktes beurteilt. Alle die von der IGL im Einzelnen vorgetragenen Bedenken, dass die Beleuchtungsmaßnahme überteuert, unnötig und nicht sinnvoll war, hätten damals vom Rat der Stadt bei der Ausübung ihres Ermessens gebührend erwogen werden müssen, als sie vor mehr als acht Jahren die Maßnahmen absegnete und die Auftragserteilung an die Stadtwerke Ratingen freigab.“

So lautet das Fazit der IG Leuchten: „Die gerichtliche Anfechtung eines KAG-Bescheides hat für den betroffenen Bürger kaum Erfolgschancen, denn er muss nachweisen, dass die Verwaltung ihren großen Ermessensspielraum unvertretbar weit überschritten hat. Beispielsweise war die von IGL vorgerechnete Kosteneinsparmöglichkeit von 36 Prozent beziehungsweise 56 Prozent laut Gerichtsbeschluss nicht hinreichend.“

Ob, wann und wie eine Maßnahme ausgeführt wird, könne die Stadt (Verwaltung und Stadtrat) allein festlegen, und sie unterliege dabei im Wesentlichen lediglich der Dienstaufsicht durch ihre vorgesetzten Behörden. Klar sei: „Dass die Anlieger an abgelegenen Stichstraßen die bisherigen Leuchten für völlig ausreichend hielten, spielt keine Rolle: Sie müssen zahlen.“ Bei der IG Leuchten befürchtet man allerdings, dass keineswegs auszuschließen sei, „dass die hier praktizierte weitgehend unkontrollierte Vorgehensweise der Verwaltung nun Methode werden wird“.

Man denke nur an eventuelle Baumaßnahmen im Straßen- und Kanalisationsbereich, die höchst aufwendig sein können. Die IG Leuchten appelliert „eindringlich an die Verwaltung, zu ihren Lippenbekenntnissen zu stehen und die betroffenen Bürger und Wähler frühzeitig in die Planung von KAG-Maßnahmen einzubeziehen“.

Die Stadt hatte seinerzeit erst kurz vor Ablauf der mehrjährigen Fristen die Bescheide herausgeschickt.