Auf Laternen klettern ist verboten, schnorren erlaubt

Die städtische Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bietet Kuriositäten.

Foto: Achim Blazy

Ratingen. Wer vor hat, in Ratingen auf eine Straßenlaterne zu klettern, der sollte sich vorher genau umschauen, ob weder Ordnungsamt noch Polizei in unmittelbarer Nähe sind. Denn die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Ratingen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Ratingen“ regelt in Paragph 9, Absatz 2 unter anderem: „Das Besteigen von Laternen ist untersagt.“

Ordnungsamtsleiterin Barbara Arndt kennt noch mehr solcher Verbote aus der Verordnung: „Mit einigen Formulierungen und Regelungen sind wir auch nicht mehr ganz glücklich. Aber damit müssen wir wohl noch ein paar Jahre leben.“ Was den der Laternenkletterer als Strafe zahlen müsste, ist nicht geregelt: „Hier haben die Kollegen im Außendienst aber auch Ermessensspielraum und werden es in der Regel wohl auch bei einer mündlichen Verwarnung belassen“, sagt Arndt und schmunzelt. Beträge bis 35 Euro können direkt oder per Zahlschein bezahlt werden, dann ist der Fall erledigt. Wer damit nicht einverstanden ist oder in Fällen, wo die Strafe bei mehr als 35 Euro liegt, beginnt ein Bußgeldverfahren.

Wer übrigens die Verordnung nach einem Hinweis darauf durchsucht, dass das häufig für Ärger suchende Wildpinkeln auf Straßen und Plätzen verboten ist, der dürfte nicht findig werden. Explizit verboten ist das „Verrichten der Notdurft“ nämlich bloß in den städtischen Grünanlagen. Doch für deren Kontrolle ist nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern das Fachamt.

Dasselbe gilt übrigens auch für aggressives Betteln. Ein Phänomen, das gerade in der Vorweihnachtszeit immer wieder gerne in der Fußgängerzone zu beobachten ist. Doch da ist es laut der Verordnung nicht verboten.

Ähnlich ist es mit den Straßenmusikern — ob gut oder schlecht, spätestens nach der vierten Version desselben Liedes wird es irgendwann nervig. „Wir fahren bisher sehr gut damit, die Musiker bei Beschwerden nach einer halben Stunde 200 Meter weiter zu schicken“, erklärt Wolfgang Engelhardt, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. Verboten ist in Ratingen übrigens das Beschriften von Straßen, Hinweisschildern und Wartehallen, das Ausschütten von Schmutz und Abwässern, aber auch das Durchsuchen der auf Straßen und in Anlagen aufgestellten Müllbehälter oder des zur Abholung bereitgestellten Sperrgutes.